Alters(vor)sorgen! Rente und Aktien?

Kritische Betrachtung und Alternativen


 

Unser Rentensystem soll bereits am "Tropf hängen"?

Unsere Wirtschaftsvertantwortlichen aus der Privatwirtschaft sollten dabei etwas bescheidener auftreten!

Seit den 70er bis weit in die 90er Jahre wurden  deutschstämmige Familien aus Rumänien, Ungarn, Russland und Polen für teures Geld "herausgekauft", damit die (West)Deutsche Industrie Fach- und Arbeitskräfte erhält.

Nach dem Fremdrentengesetz wurden Arbeitsjahre aus den Herkunftsländern in die Rentenansprüche der Zuwanderer als fast gleichgestellte Zeiten für Rentenansprüche integriert..

Ältere Auswanderer erhielten sofort Alters- bzw. Hinterbliebenenrenten, während deren Kinder und Enkel erst einmal  über Schulungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden mussten.


Als Gegenleistung war es der Wirtschaft erlaubt, mit Ostblockländern Handel und günstige Warenproduktion zu betreiben.

Dabei wurde nicht gefragt, welche Probleme dabei die Sozialversicherung zu bewältigen hat.


Die Kindererziehungszeiten!

Frauen und / oder Männer erhalten Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung.

Bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes bleiben  Erwerbsminderungsansprüche  erhalten.

Dies sollten Aktien notierte Versicherer erst einmal leisten, bevor die gesetzlichen Versicherer attackiert werden!


Und nun sollen "moderne" Ausrichtungen die Rettung sein?

Da fragt man sich:  "Wie passt das zusammen?"

Vor  allem wie soll es funktionieren?


Mehr mit Aktienrente?

Mit Zwang in die  Aktienachterbahn?

Da ist sie  wieder, die Stimme aus dem Orbit des freien Finanzwesens. Und natürlich bieten die Lautsprecher der FDP dieser Stimme ihre Mikrophone  für deren lautstarke Forderungen an.

Dazu kommt das Raumfahrtzentrum der Börsen, welches im Weltraum der Möglichkeiten die Richtung für ihr Ziel sucht: den entfernten Planeten, der mit Geld aus anderen Galaxien seine glühenden Renditevulkane zur Eruption bringt.

Dieses Mal geht es, Überraschung, wie in den letzten 50 Jahren, um die Gelder für die Altersvorsorge.


Wer sich einige Beiträge aus Fachjournalen intensiver zu Gemüte führt, wird sich wundern, was die Bundesregierung bereits unternommen hat, um Insolvenzen von Versicherern vorzubeugen: Bundesregierung bereitet sich auf die Pleite von mehreren Lebensversicherern vor.  Auch der Bund der Versicherten warnt: Einige Lebensversicherungen haben ernsthafte Probleme.

Dagegen sprechen die Versicherer von kleinen Einbrüchen während der Corona-Krise. Fonds Online behauptet Fast alle Lebensversicherer sind Krisenfest.

„Herr Laumann bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht von den Lobbyisten irgendwelche Märchen von der Umstrukturierung der Altersvorsorge für die Zukunft auf die Nase binden!“

Auch bei den Innenministern der Länder und in deren Finanzministerien sollten die Glocken läuten. 

Wenn nämlich die Aktienkurse  der geplanten Rentenaktien fallen würden, dann müssten die Kommunen der Länder in die Bresche springen. Wohngeld, Heizungsgeld, Hartz 4, und weitere Sozialunterstützungen wären dann plötzlich zu schultern.

„Effizienz, Struktur, analytisches Vorgehen, letzte Rettung der Rentenversicherung“, so wird immer argumentiert, wenn es um die gesetzliche Rente geht.

Ich hoffe einige andere Bundesländer stehen ebenfalls auf, um den Ideen mancher neomoderner Gesellschaftsgestalter die Stirn mit guten Vorschlägen zu bieten.

„Man muss das Gras nur mähen, schon kann der Gewinn eingefahren werden“, so rufen die Modernisierer den Anlegern zu. „Selbstverständlich müssen wir noch etwas in Erntemaschinen, Vorratslager und Logistik investieren, um diese Schätze sicher und ohne Risiko, mit hohem Gewinn, verkaufen zu können.“

Später erfahren die gutgläubigen Anleger, „von den Erntemaschinen hatten mehr als die Hälfte Motor- oder Getriebeschaden, ein Teil der Vorratslager war feucht und schlecht belüftet und der Transport der noch nicht verdorbenen Ware kann wegen eines momentan finanziellen Engpasses nicht mehr durchgeführt werden, es sei denn es wird nochmals mittelkräftig investiert.“

Seit mehreren Jahrzehnten läuft es in der Versicherungs-, Banken-, und Börsenbranche nach dem eben beschriebenen Muster.

Wenn dann das Geld der Anleger und Versicherten im Nirwana des Aktienhimmels verschwunden war, fand sich schnell ein Finanzier. Einer der immer gibt, weil er muss: Die Rentenversicherung oder der Steuerzahler.

Der Rentenversicherung wird dabei vorgeworfen, sie lebt nur deshalb, weil sie mit Steuern am Leben gehalten wird.

 

Bitte leisere Töne aus der Banken- und Versicherungswelt

Seit den Banken- und Finanzkrisen wäre es angebracht,  leisere Töne anzuschlagen. So manche Bank und viele Versicherungen wären ohne staatliche Hilfen nicht mehr auf dem Markt. 

Und das nicht nur in Deutschland. Die gilt für Europa und Teile des weltweiten Finanznetzes.

In der aktuellen Krise  (Pandemie) haben alle Bereiche der Wirtschaft gerne die geforderte staatliche Hilfe in Anspruch genommen.

Bald werden wegen der Ukrainekrise und evtl. einer neuen Nahostkrise wieder Unternehmen Zuflucht beim Staat suchen. SiemensEnergy dürfte eines der ersten Beispiele sein.

Die Baubranche wurde und wird von Grün-Rot-Gelb in die Krise getrieben.

 Kürzungsorgien zu Gunsten der „Privaten“


1986 wurde die Kürzung der Hinterbliebenenrente ohne mit der Wimper zu zucken vom Deutschen Bundestag durchgezogen.



Angeblich, weil die Hinterbliebenenrenten unverhältnismäßig hoch waren. Dafür wurde den Männern versprochen, auch in den Genuss einer Hinterbliebenenrente zu kommen.

Nur, die Einkommensanrechnung, welche die Crux an der ganzen Sache war, die hat die Hinterbliebenenrenten quer durch die Bank gesenkt.

2002 wurde dann noch einmal gekürzt: Nicht mehr 60% Hinterbliebenenrente, nein, nur noch 55% Hinterbliebenenrente für Jüngere. Dazu kam noch das i-Tüpfelchen: "Wer zu früh stirbt, den bestraft das Leben zweimal."

Das heißt, stirbt jemand vor dem 62. bzw. 65. Lebensjahr, dann werden von der Hinterbliebenenrente nochmals bis zu 10,8 % abgezogen, weil ja die Rente vor einem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden muss.

Bis heute bin ich mir nicht sicher, ob diese Bestimmung, welche ein nicht zu kalkulierendes Risiko, nämlich das unverschuldete Ableben zum Inhalt hat, beim Bundesverfassungsgericht einer Prüfung standhalten würde. 

Während die Kürzung der Hinterbliebenenrenten wegen Einkommen mit der Verantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft begründet werden kann, ist es zweifelhaft, ob ein unverschuldetes Ereignis, z. B. Tod oder Krankheit, ebenfalls mit dem Argument "zu Gunsten der Solidargemeinschaft" benutzt werden darf.    

In der Broschüre Hinterbliebenenrente - Hilfe in schweren Zeiten können die Einzelheiten nachgelesen werden. Für einen schnellen Überblick stehen Ihnen die Seiten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. helfen zur Seite: Hinterbliebenenrente 11 Fakten, die Sie kennen sollten .


Ab 2002 wurden auch die Einkommen aus Privatvermögen der Einkommensanrechnung zugeschlagen. Zack, schon wieder weniger Hinterbliebenenrente.

Am Ende wird fast jedes Einkommen das über dem Freibetrag liegt auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 

Auf den Seiten 37 bis 39 der Zahlen und Tabellen der Deutschen Rentenversicherung kann nachgelesen werden, was alles bei einer Hinterbliebenenrente zur Anrechnung kommt.

Von den Kürzungen der Altersrenten bei vorzeitiger Inanspruchnahme möchte ich hier gar nicht sprechen.

Schnell wurde auch noch die Riester- und Rürup-Rente aus dem Boden gestampft, damit Kürzungen in der Rentenberechnung privat ausgeglichen werden können.  

Parallel  zu allen Maßnahmen trieben die Versicherungen den Verkauf von Lebensversicherungen, welche diese Kürzungen auffangen sollten, in die Höhe.  Viele Werber waren quer durch Deutschland unterwegs, um Angst und Schrecken hinsichtlich des Alters und des Daseins als Hinterbliebene*R zu verbreiten.

Heute können die Versprechen einiger Konzerne nicht mehr gehalten werden. 

Kein Problem, dafür gibt es Fusionen.

Dahinter stecken wiederum Aktieninteressen. Nur mit mehr Geld in der Kasse steigt der Wert dieser Papiere.

 

Was ist der Sinn von Aktien? Eine zentrale Frage


Bevor das Aktiengeschäft kritisiert wird, sollte erst ein Blick auf den Sinn dieses Geschäfts geworfen werden. 

 

 

Aktien dienen sowohl der Finanzierung als auch der Kapitalbeschaffung. Leider wurden sie immer mehr zum Spekulationsobjekt von Zockern, welche damit "das schnelle Geld" machen wollen. Auf den Seiten von Google können sich alle ausführlich Informationen darüber einholen. 

Auch die Fragen, warum werden Aktien ausgegeben, was es bringt Aktien zu kaufen und, warum Aktien „fallen oder steigen“, werden bestens erklärt.

Wie bei der Gesundheit bzw. einer Erkrankung spielen dabei allerdings viele Faktoren eine Rolle. Leider  gibt es noch keine medizinische Fakultät zur Behandlung  von  Schmerzen wegen Anlageverlusten.

Dabei spielt bei allem auch die Gier, die Sehnsucht nach schnellem Reichtum oder Gewinn, eine immer wichtigere Rolle, welche in letzter Zeit immer mehr Raum gewinnt.

Dies hängt allerdings nicht mit dem Aktienmarkt, sondern mit menschlichen Verhaltensweisen und deren Auswüchsen im Finanzbereich zusammen.   

 

Gier und Finanzkrisen

1998 war die Krise der Lebensversicherungen bereits absehbar. 

Schnell wurden ab 2002 die Riester-Rente und später auch noch die Rürup-Rente eingeführt: Begründung - mit staatlichen,  ja sogar familienbezogenen Zuschüssen sollen sich Versicherte eine zusätzliche, private Vorsorge aufbauen.

Allerdings profitieren von den Zuschüssen in  erheblichem  Maße auch Versicherungsunternehmen.

"Subvention durch die Hintertür", könnte ein neutraler Betrachter das nennen.

Hier kommt auch noch die EU mit ihren, man darf es so sagen, manchmal doch für den Bürger nicht mehr verständlichen Vorschriften ins Spiel: Subventionen in direkter Form? Nein! Höchstens mit Genehmigung einer etwas, Entschuldigung, mittlerweile immer mehr realitätsfremd agierenden Politik in Brüssel.

Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich hier über die  Wettbewerbsbedingungen der EU informieren

Was aber ist mit indirekten Subventionen? Noch dazu wenn dafür Kürzungen der Sozialleistungen vorgenommen werden?  

Rürup- und Riester-Rente waren keine Flops, nein. 

Beide waren von Anfang an Verlierer im Kampf gegen die Krise der privaten Versicherungen, die vorher ihr Geld in Aktien und diversen anderen Anlagearten investiert hatten, welche leider 1999 mit der Börsenkrise in den Keller rauschten und dem Hype des Daytrading ein jähes Ende bereiteten. 

Mit der Finanzkrise 2008 wurde das seit 2002 eingesammelte Geld wieder vernichtet.

Wie kam es zur Finanzkrise 1998? Eine gute Zusammenfassung bietet dieser Beitrag der Zeitschrift Spiegel.

 Viele weitere Artikel sind hier zu finden, falls Interesse besteht, den Spuren dieser damaligen Krise zu folgen.

Von dieser Misswirtschaft, denn Krise kann man das nicht nennen, hat sich die Finanzwirtschaft nie erholt.

2008 wurde noch eins drauf gesetzt: Wie kam es zur Finanzkrise 2008? 

Mit der Deregulierung der Märkte kam es zur Katastrophe.

Wer damals sein Geld für die Altersvorsorge in Aktien angelegt hatte, konnte sein Erspartes zum größten Teil abschreiben.

Menschen, welche kurz vor der Rente standen, konnten nur auf eine stabile Rentenversicherung hoffen. Diese kam ihrer Verpflichtung nach, obwohl sie immer wieder kritisiert worden war. Weil es ihr eben verboten war, Geld risikobehaftet anzulegen, sondern lediglich im Umlageverfahren agierte. 

Damls waren die Versicherungen und Banken in Deutschland wieder stark betroffen.

Um die Verluste der Krise von 1998 einigermaßen wieder aufzufangen, ist verzweifelt versucht worden, die Verluste wieder wett zu machen.

Ergebnis? Auch dieses investierte Geld wurde von hemmungslosen Finanzjongleuren verbrannt.

 

„Wenn der Wald brennt,

weiß jeder,

der 

die Natur kennt,

dass es 50 Jahre braucht,

bis wieder Wind

 in den Kronen faucht.“

 

Dieses alte Naturgesetz kennen Börsen und ihre Märkte leider nicht (mehr).

 

Neokongeniale Kürzungspolitik

2002 war das Jahr der Kürzungsorgien. „Was juckt uns denn, wenn in 20 Jahren die Wähler keine Berufs- und  Erwerbsunfähigkeitsrente mehr erhalten. Sollen sie doch privat vorsorgen“, so muss wohl die Meinung der damaligen Politik gewesen sein.

Siehe da, plötzlich wurden Werbekampagnen für die Berufsunfähigkeitsrente gestartet. Für Auszubildende bis zu den 60-jährigen Rentenanwärtern wollten die Versicherungen nur das Beste: Ihre Beiträge.

Dass sie erst dann zahlen wollten bzw. durften, wenn die Rentenversicherung manchmal mehrere Rehabilitationsmaßnahmen gewährt hatte, welche ohne Erfolg verlaufen mussten, davon war nicht die Rede.

Nebenbei, das darf nicht vergessen werden, denn Strafe muss sein: Wer vor dem 62. bzw.  65. Lebensjahr erwerbsgemindert wird, erhält eine Kürzung von bis zu 10,8 % von der gesetzlichen Rentenversicherung. Jaaahwoll, so geht Sozialpolitik.

Die Begründung dafür: „Das ist der Solidarbeitrag, den die Betroffenen an die Versichertengemeinschaft entrichten, da sie ja nicht mehr im Erwerbsleben stehen und keine Beiträge entrichten. Dafür haben sie die Zurechnungszeit erhalten.“ Die gab es  allerdings bereits bei der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente. 

Heute wird der Rentenversicherung vorgeworfen, sich nicht ausreichend um Versicherte zu kümmern, denen Erwerbsminderung droht bzw. die erwerbsgemindert sind.

Aus dem stramm sitzenden Korsett der Vorgaben des Bundestages kann sich die gesetzliche Rentenversicherung ohne Unterstützung aus den Reihen der Länder nicht befreien.

Genauere Informationen zur Erwerbsminderung liefert die Broschüre Erwerbsminderungsrente - das Netz für alle Fälle.

Der Bundesrat wäre gut beraten, ein waches Auge auf die Sozialgesetzgebung zu haben. Es geht um Geld in den Kommunen und Landkreisen.

Wer sich einen Überblick über die Rentenkürzungen verschaffen möchte, dem empfehle ich viele Artikel im Internet zu lesen, um unabhängig informiert zu werden. Es würde den Rahmen sprengen, über alle Details in diesem Artikel zu schreiben: Kürzungen der Rente durch die Rentenpolitik.  

 

Und 2021 - Letzte Ausfahrt: Zwangssparen im Risikobereich?


Offensichtlich steht Banken und Versicherungen nicht mehr genug Geld zur Verfügung, um dieses in die Börsengeschäfte stecken. 

Ihr Geld wurde bereits zweimal Opfer von Gier und Spekulation.


Zuletzt hat ein großes, von einigen Politikern als Vorzeigefutura beschriebenes Unternehmen bewiesen, wie man vorgehen muss, um seiner Firmenphilosophie Nachdruck zu verleihen: Wirecard - Geld zu Asche -.

 Leider wurde diese Philosophie von vielen Anlegern zu spät erkannt. Heute könnte man sagen "Firecard", so heiß war das Geschäftsmodell.

Auch dort steckte wieder das Geld der so effizient arbeitenden großen Finanzunternehmen.

Selbst vorsichtige Anleger waren stocksauer auf die Veröffentlichungen der Financial-Times, statt die Einlagen in Sicherheit zu bringen.  

Dies und einige andere nicht nachvollziehbare Handlungsweisen des Varietés Aktienhandel haben viele Kleinaktionäre noch vorsichtiger gemacht.

Die Sparer verlieren immer wieder das Vertrauen in den Aktienmarkt, obwohl dieser sich selbst in der Corona-Krise gut erholt hat. 

Nur weiß der Laie eben nicht, warum die Kurve immer wieder nach oben geht.  

Großaktionäre sind auf eine große Nachfrage angewiesen, damit ihr bereits Angelegtes weiter steigt.

Es lebe das Schneeballsystem.  

„Jetzt hilft wohl nur noch der Zwang“, so dürfte ein Herr der Black-Rock-Organisation gedacht haben, der sich auf den Weg in das Wirtschaftsministerium oder noch höher hinaus machen wollte.

Jetzt soll also per Zwangsgesetz die Beglückung der Arbeitnehmer und vermutlich aller Selbständigen und sonstiger Arbeitnehmer mit Fonds und Aktien erfolgen. Damit schlägt man mehrere Fliegen mit einer Klappe.

Hier darf  doch etwas  spekuliert werden, denn die Gedanken sind immer noch frei:

Erstens, alle werden zwangsversichert, zweitens alle müssen unter Zwang Aktien kaufen, drittens, wenn das mit den Aktien in einigen Jahren wieder stagniert oder sogar schlechter wird, muss die Rentenversicherung zusammen mit dem Steuerzahler als Garant in die Bresche springen.  

Ein kluger Schachzug: Niemand kommt an das abgeknöpfte Geld, bis der Rentenbescheid von der Rentenversicherung vorliegt.

Dazu, so darf vermutet werden, erfolgt eine enge Verknüpfung mit den  gesetzlichen  Bestimmungen der ges. Rentenversicherung:

Geht jemand früher in Rente, weil er evtl. krank oder erwerbsgemindert wird, werden wohl ebenfalls Kürzungen vorgenommen, welche dann ein Leben lang beibehalten werden. Man orientiert sich an den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung, welche hier gute Vorgaben beinhaltet.

„Hinterbliebenenrente? Nur 55%, denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ja auch nicht mehr und wir sind daran gekoppelt. Selbstverständlich mit Einkommensanrechnung, denn das Einkommen eines Rentners sollte eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigen.“

Erwerbsminderung? „Auch hier werden wir uns an den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren! Schließlich sind wir der Versichertengemeinschaft und den Aktienfonds verpflichtet.“

 Wie gesagt, das sind Vermutungen. Sollte es anders kommen, muss das "Kleingedruckte" genau geprüft werden.


Wo bleiben die Meinungen aus den anderen Bundesländern?

Nebenbei, ich musste erste einmal im Internet nachforschen, wer denn dafür in Bayern überhaupt verantwortlich ist.

Carolina Trautner, die bayerische Sozialministerin. 

Von Frau Stamm und ihren Vorgängern wusste man, wofür sie standen, wofür sie einstanden und welche Argumente sie als Verantwortliche einzubringen gedachten.

Auf der Homepage des Bayerischen Ministeriums für Familie, Arbeit und Soziales sehe ich, Facebook- und Twitter-Aktionen, Web-Coaching, sowie einiges über Familien. 

Ich bin der Überzeugung, auch Rente gehört zur Familienpolitik.

Die geplante Rente betrifft aber nicht nur das Sozialministerium. 

Wie bereits erwähnt, Innenministerium und Finanzministerium wären hier ebenfalls um ihre Expertise gefragt.

Aus den anderen Bundesländern, außer NRW, kommt ebenfalls kein Laut.

Dabei geht es um deren Bürger und spätere Rentner, welche, sollte die Zwangs-Aktien-Rente kommen, bei Finanzkrisen den Kommunen schmerzhaft auf der Tasche liegen könnten.

Beispiel England: bis vor 15 Jahren waren britische Rentner die Könige, heute können sie sich nur noch selten einen Urlaub im eigenen Land leisten.

Eine, bei weitem nicht als scherzhaft einzustufende Aussage eines Londoner Sozialarbeiters lässt aufhorchen: „Dann müssen eben unter den Brücken Wärmestrahler und Licht installiert werden, um der Armut wenigstens noch einigermaßen Würde zu verleihen.“ 

Wer vor der Krise London besucht hat und mit einem kritischen Auge durch die Stadt gegangen ist, konnte die Ergebnisse der dortigen Sozialpolitik unter mancher Brücke selbst in Augenschein nehmen. Der Glanz der Innenstadt verliert in London sehr schnell sein Licht, wenn man einen Ausflug in die Peripherie der Stadt unternimmt.  

Es ist bekannt, dass Rentenpolitik Bundesangelegenheit ist.

Allerdings, hat im Föderalismus jedes Bundesland auch eine Stimme. Herr Laumann aus Nord-Rhein-Westfalen hat sich positioniert. Und das klar und deutlich. Hoffentlich bleibt er auch dabei.  

Für die nächste Bundestagswahl sollten sich die Bundesländer zu diesem Thema rechtzeitig positionieren. Dann weiß der Wähler, wie er sich verhalten muss. Es sei denn, Renten- und Sozialpolitik spielt in den Ländern nur noch eine untergeordnete Rolle.

Nebenbei, Rente beginnt mit der Geburt, denn Frauen, teilweise auch Männer erhalten von der Rentenversicherung Kinderziehungsgeld und Berücksichtigungszeiten in ihrer Rente in monetärerer und rentenberechnungstechnischer Form.

Rente setzt sich fort über die Beschäftigungs- und Lohnpolitik für die Rentenhöhe.

Rentenpolitik endet nicht mit dem Tod. Danach sind meist noch Hinterbliebenenrenten zu berechnen, vor allem aber hoffentlich nicht noch mehr zu kürzen.

Noch wird nur über die Variante "Aktienrente" gesprochen. Details sind noch nicht bekannt. 

Soll nur das Alter abgesichert werden? Soll damit auch die Erwerbsminderung abgesichert werden? Wie steht es mit Hinterbliebenenrente? 

Hier liefere ich gerne noch Argumentationshilfen. 

Die Zeitschrift Wirtschaftswoche hat die gesetzliche Rente genauer unter die Lupe genommen und kam zu überraschenden Ergebnissen.

Renten sind Finanzen, die in der Region bleiben. Sie werden dort investiert bzw. im regionalen Wirtschaftbereich in Umlauf gebracht. 

Da sollte doch bitte die verantwortliche Landes- und Regionalpolitiker ein waches Auge darauf haben.    

 

Wenn schon Aktienrente, dann so:

Zentrale Frage:

Wer soll den oder die Fonds verwalten und wer garantiert für die Einlagensicherung, falls eine solche vorgesehen ist?

Evtl. Forderungen:

1.     Wer sich entschließt, für eine Aktienrente zu sparen, sollte dafür später vom Staat als Rentner von den Beiträgen zur Krankenkasse aus dieser Rente befreit werden.

2.     Bitte nicht 2,5 % des Bruttolohnes oder Bruttoeinkommens, sondern nur 1 %, dann halten sich Verluste im Rahmen. Wer höher einsteigen möchte, kann das freiwillig machen.

3.     Keine Steuervorteile für die Aktien-Rente gewähren.  

4.     Sollte die Aktien-Rente durch eine Finanzkrise schrumpfen oder gar weg sein, braucht der Staat für dieses fehlende Einkommen nicht einstehen.

5.     Dafür müssen alle aktiennotierten Unternehmen oder deren Vertriebsstellen, für alle Aktien die in Deutschland gehandelt werden, einen Beitrag - als Rückversicherung - in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, den sie steuerlich sicher leicht absetzen können. ("Damit man an das leicht verdiente Geld kommt, muss auch eine Leistung dafür erbracht werden!")

6.     Dieser Rück-Versicherungs-Fonds darf nicht risikobehaftet angelegt werden.

7.     Gelder aus diesem Fonds könnten für Baumaßnahmen zu sozialen Zwecken eingesetzt werden. 

   Dieses hat die Rentenversicherung nach dem Krieg bis in die 80er Jahre geleistet. Bis es ihr gesetzlich unterbunden worden ist. Wohl aus konkurrenzgründen.

8.     Keine Kürzungen bei Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Einkommen aus der Aktien-Rente

9.     Beteiligung der jeweiligen Fonds- oder Aktiengesellschaften an Reha-Maßnahmen, falls solche wegen drohender Erwerbsminderung erforderlich werden.

10.  Keine Einkommensanrechnung von Aktien-Renten auf Alters- und Erwerbsminderungsrenten aus der ges. Rentenversicherung.

11.  Warum nicht die Höherversicherung wieder einführen und den ganzen Zinnober mit Aktien weglassen?

Damit habe ich nicht nur kritisiert, sondern auch Vorschläge unterbreitet.

 

Aktien als Geldanlage? Ja, aber…

Generell bin ich der Meinung, Aktien sind ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Allerdings sollte den „Hebelaktivisten“ ein Riegel vorgeschoben werden.

Hebelwirkung: Hohe Gewinne aber auch immense Verluste sind möglich.

Diesen Geschäften, welche letztendlich Wetten auf steigende oder fallende Kurse sind, sollten in erheblichem Maße eingeschränkt werden. Insider sprechen hier vom Börsenkasino. 

Mit Einschränkungen wäre nicht nur den Anlegern, sondern auch Unternehmen, welche sich mit der Ausgabe von Aktien Kapital beschaffen, gedient.

Wenn jedoch, wie bei Wirecard in Aschheim, unter der Aufsicht der BaFin und des Finanzministeriums Geld zu kalter Asche wird, verlieren die Anleger das Vertrauen. 

Gerade solche Vorgänge häufen sich in den letzten Jahren immer mehr. Kein Wunder, wenn sich dann Neulinge im Aktiengeschäft wieder aus diesem Dickicht der Undurchsichtigkeit zurückziehen.

Ob unsere Politik dem Werben der Finanzmärkte hinsichtlich der Aktienrente widerstehen wird? Diese Frage bleib spannend.

Es bleibt nur zu hoffen, ein weiteres Dilemma wird den dann Zwangsversicherten erspart. 

 

 

Schweden als Vorbild?

Warum das Schwedische Vorsorgemodell einen Haken hat.

Immer wieder wird uns Schweden als positives Beispiel vor Augen gehalten. So wie früher die britische Altersvorsorge. 

Nur, wenn wie in Schweden diese Altersvorsorge mit Krediten am Laufen gehalten wird, dann darf der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland überhaupt kein Vorwurf hinsichtlich steuerlicher Unterstützung gemacht werden.

 

Es gab bereits Möglichkeiten -  wurden aber abgeschafft

Der Griff der jeweiligen Regierungen in die Kasse bzw. die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung war über die Jahrzehnte nicht von vornehmer Zurückhaltung geprägt, im Gegenteil.

Die Möglichkeit der Höherversicherung wurde ebenfalls abgeschafft. Es war eine der lukrativsten Anlagemöglichkeiten für Arbeitnehmer. Leider wurde diese nie groß propagiert.

Statt die Rendite der Höherversicherung entsprechend anzupassen, wurde 1991 deren Auslaufoption gesetzlich geschaffen und 1998 gleich deren Wegfall in Angriff genommen, um dem privaten Versicherungswesen optimal unter die Arme zu greifen.

Interessantes bietet ein Überblick über die Versicherungsstatistik der Deutschen Rentenversicherung aus dem Jahr 2019:  Fast 213.000 freiwillig Versicherte führt die Deutsche Rentenversicherung als Beitragszahler, davon gehen 11.004 Zahlungen aus dem Ausland ein. 

Die Frage, warum der Bevölkerung nicht generell genehmigt wird, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung - auch bei Versicherungspflicht -einzahlen zu dürfen, wurde bisher immer ausweichend beantwortet. 

 

Diese Möglichkeiten bestehen derzeit:

1. Freiwillige Beiträge, wenn keine Versicherungspflicht besteht

In der Broschüre Freiwillig versichert - Ihre Vorteile stehen interessante Details und Möglichkeiten.

Lassen Sie sich von der Rentenversicherung beraten!

Leider sind in dieser Broschüre nicht alle Möglichkeiten genannt.

2. Diese werden hier ergänzt:

A) -  Freiwillige Zahlung von Beiträgen, um die Kürzung von Renten bei      vorzeitiger Inanspruchnahme von Altersrenten zu mindern oder zu vermeiden.

Hierzu die Broschüre Flexibel in den Ruhestand. Allerdings sind diese Zahlungen erst ab dem 50. Lebensjahr möglich. Evtl. auch mit Unterstützung des Arbeitgebers. Beachten Sie hierzu diese Tipps der Haufe online Redaktion: Arbeitgeberleistungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen.

B) -  Freiwillige Zahlungen um Rentenminderungen nach Scheidungen auszugleichen. Informationen finden sie bei Haufe unter Beitragszahlungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich.

C) -  Versicherungspflicht auf Antrag, bzw. Beitragszahlung nach Einkommenshöhe. In der Broschüre Selbständig - wie die Rentenversicherung Sie schützt sind gute Informationen für bereits versicherte Selbständige und Tipps für noch nicht versicherte Selbständige aufgeführt.

Nochmals der Hinweis: Lassen Sie sich ausführlich hinsichtlich der Zahlung freiwilliger Beiträge und über die freiwillige Pflichtversicherung beraten.

Lassen Sie sich Ihren aktuellen Rentenanspruch berechnen und fragen Sie nach, welche Alternativen für einen Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung sprechen könnten.

Vor allem aber erkundigen Sie sich auch, wie Sie sich anderweitig absichern können.

Treffen Sie erst danach Ihre Entscheidung. 

Am Ende: Jede Entscheidung wird über kurz oder lang wieder zu prüfen sein.    

 

Höherversicherung wieder einführen? Eine Alternative?

Warum sollten Beiträge statt in Aktien nicht eventuell wieder als Höherversicherungsbeiträge angelegt werden können?

Die jeweils angelegten Beiträge steigen um den Wert, um den sich der Aktienmarkt in Deutschland im Durchschnitt entwickelt hat. Dabei kann auch das Risiko des Verlustes damit verbunden sein.

Jedoch darf die Einlage, also das eingezahlte Geld nicht verloren gehen.

Leider werden sich die Interessenten aus der Finanzwirtschaft mit dieser simplen Lösung nicht zufrieden geben. 

Vor allem nicht die Lobbyisten.

Kommentare

Azubis - was ist versichert?

Vorsorgen für das Alter - Warum so kompliziert?

Auszubildende (AZUBIS) - welche Versicherungen?

"Wahlen? Kruzifix, macht endlich mal!" Eine Rede ...

Bloggen, weil ...

Demokratie - Nur noch Fankultur oder Verantwortung?

Putten - Königsdisziplin

Abschlag: Warum mit Kraft?

Grazile Kunst: Chippen und Pitchen

Sehnsucht, Gier und wir

Leben in München: Brotzeit contra Globalisierung