Firmenservice - Netzwerken, weil Support wichtig ist!

Gesunde Arbeitnehmer 

sind Herz eines guten 

Unternehmens!

 

Firmenservice konzertiert!

Foto: Springer

 

Mit dem Firmenservice gesund bleiben!

Alle möchten während, aber auch nach dem Arbeitsleben gesund und fit ihre Frei(h)zeit genießen. 

Dafür muss, ich sage bewusst "muss", bereits während der Schulzeit, im Lauf des Arbeitslebens und auch danach Energie und Eigeninitiative, kombiniert mit Verantwortungsbewusstsein für das gesellschaftliche Miteinander aufgebracht werden. 

Gesundheit und Krankheit, zwei völlig auseinandertriftende und doch verbindende Lebenszu- und -umstände.

Gesundheit wird leider als selbstverständlich empfunden.

 Ich empfinde tiefe Dankbarkeit, dass mich das Schicksal bisher geschont hat. Und ich empfinde tiefes Mitgefühl für Menschen die mit Krankheiten kämpfen müssen und sich ihrem Kampf täglich tapfer stellen. 

Krankheiten sollten nur temporär das Wohlbefinden schmälern.

Gut, bei Grippe, einem gebrochenen Bein oder einem schmerzenden Zahn kann schnell und meist mit Einsatz von Medikamenten oder Schmerzmitteln Abhilfe geschaffen werden. 

Was bzw. wer hilft bei chronischen Schmerzen, dauerhaften körperlichen Problemen oder seelischer Qual? 

Die Heilung dieser Schmerzen und Einschränkungen im Leben bedarf meist einer langen, oft einer sehr, sehr langen Behandlung. 

Manchmal mit Erfolg verbunden, manchmal leider nur mit mäßigem Erfolg.

Damit gesundheitlichen Problemen vorgebeugt werden oder, falls bereits vorhanden, zumindest Linderung verschafft werden kann, wurde im Jahr 2015 eine Nationale Präventionsstrategie gestartet.    

Zuerst werde ich auf die bisher bereits erfolgten Aktivitäten eingehen. 

 

Am Ende dieses Posts wende ich mich den folgenden Fragen zu:

Wann ist jemand gesund?

Wann ist jemand krank?

Wann ist eine Krankheit (nur) temporär?

Wann werden Krankheiten chronisch?

Wie können chronische Krankheiten behandelt werden?

 

Fragen über Fragen. Nur, wer kann darauf klare Antworten geben? 

Wie sicher kann ich mir sein, wenn ich sage ich bin gesund? 

Kann die Gefahr bestehen, hypochondrisch zu werden, nur weil ich permanent Angst davor habe, krank zu werden? 

Die Begriffe Gesundheit, Krankheit und Leben beschäftigen die Menschheit seit Urzeiten.

"Ein Gesunder hat tausend Wünsche", meinte mein Vater als er mit einer Lungenentzündung im Bett lag. "Ein Kranker hat nur einen Wunsch." Wie recht er hatte. 

Die einen haben Glück und erreichen ein hohes Alter - ohne große gesundheitliche Probleme. Andere wünschen sich endlich schmerzfrei ihrer Arbeit und ihren Interessen nachgehen zu können.

Dazu kamen und kommen in den letzten 60 Jahren immer mehr Kinder, welche unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen körperlicher oder seelischer Art zu leiden hatten oder haben und diese Probleme als Erwachsene wie einen schweren Rucksack mit sich herumtragen. 

 

Das Präventionsgesetz 

Antworten und Lösungen soll das Gesetz zur Gesundheitsförderung und der Prävention - kurz Präventionsgesetz - vom 17. Juli 2015 liefern. 

Bevor ich mich auf der Suche nach den Antworten der genannte fünf Fragen begebe möchte ich auf das Präventionsgesetz eingehen, welches für die Gesundheit bzw. der Behandlung von Erkrankungen und Gefährdungen viele Akteure ins Boot holt. 

Aus den Stellungnahmen zum Präventionsgesetz ist für jeden ersichtlich, wie viele Akteure in dem mittlerweile seit sechs Jahren laufenden Mammut-Vorhaben  für Gesundheit beteiligt sind.

 

Im Kern geht es um die Primärprävention und die gesellschaftliche Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen.

 

Ausführlich kann darüber alles im Beitrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nachgelesen werden. 

Die wichtigsten Aussagen möchte ich dabei hervorheben:

1. "Primärprävention" heißt, es müssen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken erbracht werden.

2. "Gesundheitsförderung" beinhaltet die Unterstützung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten von Krankenkassen und Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.

3. Die Punkte eins und zwei gelten für drei Leistungsarten:

a) Leistungen der individuellen Verhaltensprävention,

b) Leistungen für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten,

c) Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

4. Nun gilt es noch den Begriff Lebenswelten zu definieren:

Ich erlaube mir daher diesen Text von Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger direkt zu übernehmen: "In diesem Zusammenhang werden Lebenswelten definiert als „für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports“ (§ 20a Abs. 1 SGB V)

Bei der „Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten“ sollen die Krankenkassen „insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen“ fördern (§ 20a Abs. 1 SGB V)."  

 

Letztendlich klappt dieses Vorhaben nur mit der Verknüpfung von Unterstützung und Eigenverantwortung in allen Lebenswelten (Arbeit, Familie, Wohnort, Universität, Schule, Kindergarten, Seniorenbereiche).

 

Was ist bisher geschehen?

Neben der erst noch zu erarbeitenden Struktur wurden die Akteure beauftragt, im Rahmen ihrer nun möglichen gesetzlichen Bestimmungen aktiv zu werden. 

1. Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) 

kann und darf nun im Rahmen des Präventionsgesetzes mit Präventionsmaßnahmen an der Gesundheitsförderung in Betrieben aktiv werden. 

Bis zur Änderung durch das Präventionsgesetz konnten die Rentenversicherungsträger nur rehabilitativ tätig werden. Also dann, wenn der Gesundheitszustand schon erheblich eingeschränkt war. 

Der Vorteil: Nun können für Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung durchgeführt werden. 

Ergebnis und Ziel: Damit wird langwierigen und schwierigen chronischen Erkrankungen vorgebeugt, welche später evtl. in Rehabilitationseinrichtungen behandelt werden müssten.

Vor allem aber kann die Chronifizierung von vielen kleineren Erkrankungen im Vorfeld verhindert werden.

Dies erspart Leidenswege für die Betroffenen und führt zu Kostenreduzierungen bei Lohnfortzahlungen und Krankengeld.

Vor allem aber werden psychologischer Druck und Existenzängste reduziert.

Hierfür wurde von der GRV der Firmenservice mit bundeseinheitlichen Kontakten ins Leben gerufen.

Alle Arbeitgeber (egal ob Großunternehmen, Mittelständler oder kleine Firmen und Soloselbständige) sowie deren Verantwortliche in den Personal- und Lohnbüros haben die Möglichkeit, mit der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitarbeiter oder evtl. für sich selbst in Kontakt zu treten:

... kostenlos per Telefon: 0800 1000 4800

... per E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

In dieser Gesamtübersicht sind die Leistungen zum Firmenservice kompakt und übersichtlich zusammengestellt.

 

Die Vorteile dieser zentralen Kontakte:

Keine langen Wartezeiten auf Antworten: binnen 2 Tagen wird auf jede Anfrage geantwortet.

Keine lange Suche, wer von den Rentenversicherungsträgern in Deutschland denn für dieses und jenes zuständig ist. Der zuständige Träger wird sofort informiert, um mit den Anfragenden in Kontakt zu treten.

Sollte eine Anfrage eingehen, welche in das Aufgabengebiet der Krankenkassen fällt, wird diese an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet.

Wichtig: Genaue Angaben von Daten und Versicherungsnummern, damit mehrmalige Rückfragen erspart bleiben. Ebenso sollte der Grund der Anfrage klar und deutlich formuliert sein.

Auf der Homepage zum Firmenservice finden Sie außerdem noch drei Flyer: zum Firmenservice, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zum Beruflichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Am Ende stehen natürlich die Fragen,

"wie kommen die Mitarbeiter zu einer Präventionsmaßnahme?"

und

"wie läuft eine Präventionsmaßnahme ab?"

Beide Fragen werden ausführlich unter "ihre Vorsorge.de" beantwortet. Zugleich erhalten Sie einen Überblick über die erforderlichen Schritte vor, während und nach einer Maßnahme.

 

2. Krankenkassen, Unfallversicherungen, Pflegekassen usw.

Krankenkassen

Derzeit gibt es in Deutschland 103 selbständig agierende gesetzliche Krankenkassen. Die Versicherten haben ein Wahlrecht. Sie können sich die Krankenkasse, bei der sich versichert sein möchten selbst aussuchen und auch wechseln.

Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen (ebenso der privaten Krankenkassen) ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Versicherten.

Mit dem §20 SGB V wurden den Krankenkassen Wege eröffnet, präventiv im Rahmen des Präventionsgesetzes in den Lebensbereichen ihrer Versicherten aktiv werden zu dürfen.

Den Krankenkassen wurde zudem die Aufgabe übertragen, zusammen mit den Trägern der Rentenversicherung, der Unfallversicherung und der Pflegeversicherung eine Strategie zur Umsetzung eines nationalen Präventionsprogramms zu entwickeln.

Im Grundsatz geht es um die Schaffung eines Netzwerkes von dessen Maßnahmen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger, die Kommunen und unsere Gesellschaft profitieren.

Dafür muss die Nationale Präventionskonferenz regelmäßig ihren Bericht vorlegen. Alle Akteure sind verpflichtet die Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Arbeit einschließlich des Kapitaleinsatzes zu veröffentlichen. Dies geschah erstmals im Jahr 2019.

 

Aus unterschiedlichen Gründen ist es Krankenkassen leider nicht möglich, ein zentrales Serviceangebot zur Verfügung zu stellen. 


 

3. Kommen wir zur Praxis des Netzwerkes

Die Durchführung eines Präventionsprojektes in einem Unternehmen ist kein Sprint. Es ist ein Marathon, welcher nicht nur Ausdauer sondern ganz besonders Willen für gemeinsames Handeln erfordert.

Nur wenn alle Akteure im Unternehmen an einem Strang ziehen, kann daraus ein Programm entstehen, von dem alle profitieren.   

Es ist wohl das Beste, direkt aus der Praxis zu berichten, damit sich alle Leser ein Bild machen können, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, bis aus dem Puzzle des Projekts ein Bild entsteht.

 

Erstes Projekt:

Ein Projekt war eine (nach einer erfolgten Evaluation von Gesundheits- bzw. Arbeitsunfähigkeitsproblemen)  Präventionsmaßnahme in München in Zusammenarbeit mit einer bekannten Reha-Klinik: Es ging dabei um die Mitarbeiter einer Stadtentwässerung.

Firmenleitung, Betriebsrat, Medizinische Mitarbeiter der Reha-Klinik, ein Betriebsarzt und die die Verantwortlichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements haben zusammen mit den betroffenen Kollegen eine Arbeitsplatzbesichtigung gemacht, welche für alle nicht einfach war.

Es war ein relativ kurzer Gang durch einen Hauptstrang eines Abwasserkanals in München in gebückter Haltung und in Arbeitskleidung, welche die Mitarbeiter zu tragen verpflichtet sind (Ohne Werkzeuge und Reparaturgeräte).

Spätestens dabei wurde jedem klar, welche körperlichen Belastungen die Mitarbeiter während ihrer Arbeit täglich auf sich nehmen, um die "Gedärme der Stadt" am Laufen zu halten.

Aufbauend auf diese Erfahrung und die Gespräche mit den Mitarbeitern konnte die Präventionsmaßnahme punktgenau durchgeführt werden. 

Beim zweiten Projekt komme ich noch darauf zu zurück, möchte aber diesen Aspekt hier nicht unerwähnt lassen: Damit die Firmenleitung und die Abteilungsleiter sich ein Bild machen konnten, haben sie sich ebenfalls dem stationären Abschnitt einer  Präventionsmaßnahme in eine Reha-Klinik unterzogen. 

Nach diesem umfassenden "Testlauf" konnte der Durchführung für die Mitarbeiter beruhigt zugestimmt werden. 

Überrascht waren alle Verantwortlichen am Ende der Maßnahme: Alle Mitarbeiter blieben bis zum Abschluss der Maßnahme (welche  9 Monate dauerte) bei der Stange und wirken heute als Multiplikatoren im Unternehmen. 

Fast noch interessanter war die Zusammensetzung der Gruppe: Mehrere Nationalitäten und ein Spannweite des Alters von knapp über dreißig bis über das fünfzigste Lebensjahr.

Ein Beispiel möchte ich aus dem Abschlussgespräch herausheben: Ohne die Nationalität zu nennen hat sich dieser Kollege aus der Gruppe vorgenommen jeden zweiten oder dritten Abend einen kleinen Lauf in einem Park zu machen, statt sich vor den Fernseher zu setzen. 

Nach einer Woche haben seine Frau und seine Kinder gesagt, sie machen auch mit. Für diese Familie ist daraus ein Ritual entstanden. Mittlerweile fragen die Kinder, wann denn der nächste Lauftermin ist.

 

Zweites Projekt:

Beim zweiten Projekt bot sich die Gelegenheit von Anfang an dabei zu sein. 

Hier wurden Arbeitsstellen der Müllentsorgung und Müllverbrennung ins Auge gefasst.

Erster Schritt: Klärung mit Geschäftsführung und Betriebsrat ob Präventionsmaßnahmen ins Auge gefasst werden sollen.

 

Zweiter Schritt: Evaluation - die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Problemen am Arbeitsplatz sowie die Festlegung von erforderlichen Maßnahmen

In diesem Gremium waren Firmenleitung, Betriebsrat, Abteilungsleiter der einzelnen Anlagen, die technisch Verantwortlichen, die Verantwortlichen für das Personal, eine Krankenkasse, Unfallversicherung, Rentenversicherung und wichtig: zwei externe Projektverantwortliche, welche sich um die Koordinierung kümmerten.

Dabei ging es um die Ursachenforschung für überdurchschnittliche Krankheitsausfallraten in bestimmten Bereichen.

Ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, dass die Auswertung der Krankheitszeiten und der Personalzugehörigkeit zu den unterschiedlichen Bereichen aus Datenschutzgründen ohne Namen der Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Personalabteilung erfolgte.

 

Dritter Schritt: Planung und Koordinierung 

Nach einer gemeinsamen Begehung dieser Arbeitsplätze konnten umfassende Erkenntnisse gewonnen werden, aus denen sich ein Fragenkatalog ergab: 

Wo kann der Hebel am Arbeitsplatz angesetzt werden? 

Benötigen die Mitarbeiter bessere Ausstattungen? 

Helfen zusätzliche technischer Einrichtungen? (Temperaturschleusen um Luftzug im Winter zu vermeiden)

Welche Mitarbeiter kommen für ein Präventionsprogramm in Frage?

Welche Klinik und welches medizinische Fitnessstudio werden Partner in diesem Programm?

Wie müssen der Arbeitsabläufe koordiniert werden, damit während der Abwesenheit der Programmteilnehmer der Betrieb in vollem Umfang weiterläuft?

Die Anträge für die Präventionsmaßnahme müssen beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden, damit dort die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Nach den Entscheidungen der Rentenversicherungsträger müssen Unternehmen und Reha-Präventions-Klinik den Zeitraum der Maßnahme abklären. 

Die beteiligten Mitarbeiter der Klinik nehmen eine Arbeitsplatzbesichtigung vor, um punktgenau und individuell ihr Trainings- und Untersuchungsmaßnahmen steuern zu können.  


Vierter Schritt: Umsetzung der Erkenntnisse in die Praxis unter Einbeziehung der unterschiedlichen Leitungsfunktionen

1. Die innerbetriebliche Umsetzung der gewonnen Erkenntnisse bedarf wiederum entsprechender Planungen und Beachtung unterschiedlicher Zeitfenster.

2. Planung und Durchführung der stationären Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Reha-Präventions-Klinik und der Rentenversicherung.

3. Nach der stationären Präventionsmaßnahme und der danach unterstützenden und weiterführenden Maßnahme in einem medizinischen Fitnessstudio kommt der Zeitraum der Eigeninitiative. 

4. Die Teilnehmer nehmen ihre weitere Arbeit am Programm selbst in die Hand. Entweder weiterhin im Studio, oder nach Sportarten, welche ihnen entsprechen. 

Es gibt aber auch die Möglichkeit Bewegung und Training in den Tagesablauf einzubinden. Z. Bsp. wird für die Fahrt zu Bahnhof nicht mehr das Auto sondern das Fahrrad genutzt. Andere beginnen ein- bis dreimal in der Woche zu laufen (wie im obigen Beispiel erwähnt). Manche legen sich auch einen Home-Trainer zu und absolvieren auf diese Art ihr Training.

 

Fünfter Schritt: Überprüfung der Eigeninitiative der Präventionsteilnehmer

Zuletzt erfolgt ein dreitägiger Überprüfungsaufenthalt in der Reha-Präventions-Klinik um die beim ersten Aufenthalt gemessenen Werte der Teilnehmer mit den neuen Werten zu vergleichen und daraus gewonnene Erkenntnisse den Teilnehmern mit auf den Weg zu geben. 

Danach sind die Teilnehmer auf sich gestellt. Fast alle machen mit ihren eigenen Programmen weiter. Ausnahmen bestätigen die Regel. 

 

Sechster Schritt: Zusammenfassung aller erfolgten Maßnahmen mit den Kosten

Sicherlich möchten alle Beteiligten am Ende dieser Maßnahme den Erfolg in messbarer Form bestätigt wissen. 

Daher ist es unumgänglich eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, um zu erfahren, ob sich der Aufwand gelohnt hat.

1. Fragenkataloge an die Teilnehmer der Präventionsmaßnahme

2. Kontrolle des Fortschritts der innerbetrieblichen Verbesserungen

 

 

Wie am Anfang versprochen, wende ich nun den eingangs erwähnten Fragen zu. 

Wann ist jemand gesund?

Gesundheit lässt sich schwer beschreiben. 

Im Allgemeinen wird gesagt, "gesund ist jemand ohne körperliche und seelische Einschränkungen." 

Es handelt sich dabei um einen Idealzustand persönlicher Stärke, welche die persönliche Leistungsfähigkeit als Gebrauchsgut in den Vordergrund stellt. 

Hier stellt sich die Frage, ob Leistungsfähigkeit im Alter als Gebrauchsgut für die Gesellschaft gesehen wird.

 

Wann ist jemand krank?

Für den Begriff Krankheit gibt es viele Beschreibungen und Klassifizierungen.

In dem Artikel "Krankheit" von Peter Franzkowiak auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung – BzgA - ist der Begriff Krankheit ausführlich und verständlich von vielen Seiten beleuchtet.

Der „Pschyrembel“, das klassische deutsche Medizinwörterbuch, definiert Krankheit als „Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen und/oder objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen oder seelischen Veränderungen."

Damit medizinische Einordnungen der Krankheitsbilder möglich werden, wurde der ICD 10 Schlüssel eingeführt. 

22 Kapitel stehen für die Zuordnung von Krankheitssymptomen zur Verfügung.

 

Wann ist eine Krankheit (nur) temporär?

Hier hilft das deutsche Sozialversicherungsrecht.

Begriff Krankheit für die Krankenkasse
Danach ist Krankheit „jede Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d.h. beseitigt oder gelindert werden kann“ (BGH 1958, BVG 1971) bzw. „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat“ (BSG 1972). 

(Kopie aus dem Artikel "Krankheit" von Peter Franzkowiak auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung - BZgA -)

Entscheidend für die Krankenkassen ist die zeitliche Einschränkung bzw. die Arbeitsunfähigkeit. Auf die Krankheitsursache kommt es hier nicht an.

 

Begriff Krankheit für die Rentenversicherung

In der Gesetzlichen Rentenversicherung Deutschlands ist Krankheit ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der eine teilweise oder volle, zeitlich begrenzte oder auf nicht absehbare Zeit anzunehmende Erwerbsminderung zur Folge hat - gleichgültig, ob eine Versicherte oder ein Versicherter behandlungsbedürftig ist oder nicht.
(Kopie aus dem Artikel "Krankheit" von Peter Franz Kowiak auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung - BZgA -)

 

Wann werden Krankheiten chronisch?

Chronische Krankheiten haben eine länger meist sogar eine sehr lange Vorlaufzeit. 

Teilweise werden Warnsignale des Körpers missachtet. 

Teilweise verschaffen Medikamente über bestimmte Zeiträume Linderung.

Irgendwann lässt sich aber der Körper und/oder das Nervensystem nicht mehr überlisten und schlägt gnadenlos wegen Überforderung zurück.

In dem Artikel "Krankheit" von Peter Franzkowiak auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung – BzgA - ist der Begriff Krankheit ausführlich und verständlich von vielen Seiten beleuchtet.

Auch chronische Erkrankungen und deren Behandlung sind dabei verständlich erklärt  

  

Können chronische Krankheiten behandelt werden?

Wie umfangreich die Behandlung bzw. der Umgang mit chronischen Erkrankungen ist und wie weitschichtig die Einbindung vieler Organisationen zum Zweck der Forschung an chronischen Erkrankungen sein muss, zeigt diese Broschüre. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, Die Deutsche Rentenversicherung Bund, der Verband der der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene und der Verband Privater Krankenversicherungen haben sich dafür zu einem gemeinsamen Forschungsprojekt zusammengeschlossen. 

 

Es sind noch Fragen offen? 

Ich beantworte diese gerne über die Kommentarfunktion. 


  

    


 

 

Kommentare

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