REHAbilitation - Ansprechpartner gesucht

 Gesundheit benötigt Unterstützung!


Grafik: Springer, Figuren aus GoGraph-Clipart Vektorgrafiken


Rehabilitation! 

Die beste Investition 

für jede Generation!


Zurück ins Leben - 

Mit und nach einer REHA 


Rehabilitation - ein Wort welches für viele Unbehagen, verbunden mit körperlichen Einschränkungen oder eventuell mit vorhergehenden Erkrankungen oder Unfällen in Verbindung gebracht wird.

Sehr oft hören wir von Spitzensportlern, sie benötigen nach einer schwereren Verletzung Reha-Maßnahmen.

Warum soll "Otto-Normalverbraucher" keine Reha benötigen? Nur weil die Meinung vorherrscht er würde keine Spitzenleistungen vollbringen (müssen). 

"Otto-Normalverbraucher" vollbringt Spitzenleistungen - im Beruf, im Bereich seiner Familie und in seinem sozialen Umfeld! 

Nur, seine Leistungen werden als "normaler" Verlauf seines Lebens angesehen. 

Da halte ich dagegen, "auch Spitzensportler erbringen in ihren Bereichen relativ normale Leistungen", da sie sich über Monate und Jahre darauf vorbereiten, trainieren und dabei täglich von mehreren Trainern unterstützt werden.

Auf dieses tägliche Coaching können Normalverbraucher nicht zurückgreifen. Sie müssen sich bei der Erbringung ihrer Leistungen auf sich selbst verlassen. 

Dass es dabei zu Verschleißerscheinungen, Verletzungen und Unfällen kommen kann beweisen bei regelmäßigen Überprüfungen die Krankenkassen und Unfallversicherungsträger.

 

Prävention

Nicht umsonst haben sich die Versicherungsträger zusammen mit der Bundesregierung dazu entschlossen, der Prävention in erheblichem Umfang Unterstützung zukommen zu lassen. Mit dem Firmenservice wird versucht, der Chronifizierung von Beschwerden bereits im Vorfeld entgegenzutreten.  

 

Rechtzeitig Handeln bei Kindern und Jugendlichen

In den letzten 20 Jahren haben dazu in erschreckendem Umfang chronische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zugenommen: Allergien, Übergewicht (Adipositas), Blutzucker, psychosomatische Erkrankungen, Neurodermitis, Darmerkrankungen usw. breiten sich immer weiter aus.

Damit betroffenen Kindern und Jugendlichen ein möglichst problemloser Ablauf ihrer Schulausbildung sowie ein späterer Berufseinstieg ermöglicht werden kann, sollte von den Eltern bzw. den Verantwortlichen im Umfeld rechtzeitig gehandelt werden.    

 

Rehabilitiation ist die Beste Investition in jede Generation

 

Rehabilitation für Kinder, Erwachsene und Senioren

Die Gründe können unterschiedlicher Natur sein: Ein Unfall, eine Krankheit, eine körperliche Schwäche, psychische Probleme, Ängste oder auch ein Mix aus allem, welcher irgendwann, für Betroffene und Angehörige, zu einem scheinbar unüberwindbaren Berg von Problemen anwächst.

Die allgemeine Meinung: Es betrifft Menschen, welche irgendwann in ihrem Leben nicht mehr in der Lage sind, voll am täglichen Leben teilzuhaben. 

Vielen dürfte nicht bekannt sein, wie viele Rehabilitationsmaßnahmen bereits für Kinder und Jugendliche erbracht werden, damit diese jungen Menschen am Leben voll teilnehmen und später in ihrem Beruf bestehen können.

Hier ein Auszug aus dem veröffentlichten Datenreport 2020 des Müttergenesungswerkes:

Gesundheit für Familien während und nach der Corona-Pandemie

In Deutschland sind 2,1 Millionen Mütter und 230.000 Väter kurbedürftig. Rund 1.000 Beratungsstellen haben im Jahr 2019 etwa 114.000 Beratungen durchgeführt. Im vergangenen Jahr waren 47.000 Mütter in Mutter-Kind-Kuren oder Mütter-Kuren und 2.100 Väter nahmen an einer spezifischen Vater-Kind-Kur teil. Rund 70.000 Kindern begleiteten Mutter oder Vater in ihrer Kurmaßnahme.

Dies sind Zahlen, welche die Krankenkassen betreffen. 

Dazu kommen die Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung: 2019 wurden 33.421 Reha-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche bezahlt. 

Von 2009 bis 2018 wurden von der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 319.931 Kinder-Reha-Maßnahmen genehmigt.

Auf der Seite XIV des Statistikbandes der Rentenversicherung zur Rehabilitation kann sich jeder interessierte Leser ein Bild über die die im Jahr 2019 insgesamt durchgeführten Reha-Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung machen.  

"Irgendwann" sollte daher nicht im Vordergrund stehen.

Vielmehr sollte die Frage "Wie schnell kann von wem geholfen werden?", Priorität haben.

 

1. Kommen wir zu den Ansprechpartnern für Reha-Maßnahmen:

A) Die Haus- und Fachärzte

Alle Reha-Patienten, egal welchen Alters, werden wegen gesundheitlicher Probleme von Haus- oder Fachärzten behandelt. 

Wenn sich eine Erkrankung über längere Zeit hinzieht und nur minimale Besserung eintritt, sollte mit dem Hausarzt über eine Reha-Maßnahme gesprochen werden. 

Das hat nichts mit Zweifeln an der Kompetenz des behandelnden Arztes zu tun. Es geht schlicht darum, den Ursachen der Erkrankung oder Einschränkung auf den Grund zu gehen. Sehr oft schlagen Hausärzte von sich aus vor, eine Reha in Angriff zu nehmen, um danach weiter zu sehen. 

 

B) Die Betriebsärzte und Sozialdienste

Große Unternehmen haben eigene Betriebsärzte und Sozialdienste, die sich um die Gesundheit der Mitarbeiter kümmern. 

Auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder Betriebliche Eingliederungsmanagement kümmert sich um die Mitarbeiter und deren Gesundheit.

Diese Ansprechpartner werden oft von sich aus tätig, wenn Kollegen mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. 

 

C) Der Betriebsrat mit seinem Gremium

In mittelständischen, und kleineren Unternehmen ergreift des Öfteren der Betriebsrat die Initiative nach Absprache mit der Geschäftsleitung und dem oder der Mitarbeiter*In. 

 

D) Eltern, Kinderarzt, Lehrer, Kindergarten - bei Kinder-Reha 

Kinder und Jugendliche sind auf die Hilfe der Eltern bzw. des weiteren oder nähren erzieherischen Umfeldes angewiesen. 

Alle Schritte sollten mit den Eltern abgesprochen sein, damit sowohl für das Kind als auch für alle Beteiligten die optimale Lösung gefunden werden kann. 

Hier darf erwähnt werden, dass Leistungen für Kinder-Reha von der Kranken- oder Rentenversicherung erbracht werden, bei der die Eltern versichert sind. 

Selbständige, welche in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, sollten daher klären, ob die private Krankenversicherung Kinderkuren beinhaltet.

Ansonsten bliebe für Selbständige noch zu klären, ob die Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Reha ihres Kindes erfüllt sind.

 

E) Ärzte und Sozialdienste in den Krankenhäusern

Während einer Krankenhausbehandlung schlagen die behandelnden Ärzte meist von sich aus eine sogenannte "Anschlussrehabilitation" vor, wenn sie diese für notwendig erachten.

In Zusammenarbeit mit den Sozialdienstmitarbeitern werden noch im Krankenhaus die erforderlichen Schritte in Zusammenarbeit mit der vorgeschlagenen Reha-Klinik in die Wege geleitet, damit zwischen Akutbehandlung und Reha möglichst keine Zeit verloren geht.

 

F) Kranken-, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Alterskasse

Patienten melden sich selbst für eine Reha

Selbstverständlich haben auch Patienten das Recht und die Möglichkeit selbst einen Antrag auf Reha zu stellen. 

Wichtig dabei ist die medizinische Empfehlung ihres behandelnden Arztes. Zusätzlich sollte dieser Schritt aber auch mit dem "Chef" besprochen werden, damit dieser seine Personalplanungen für die Zeit der Reha rechtzeitig unter Dach und Fach bringen kann.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Ansprechpartner bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist Ansprechpartner für Landwirte und Landwirtinnen sowie deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige.

  

2. Grundsätzliches zu den Zuständigkeiten der Reha-Träger

Zuerst taucht immer die Frage auf: "Wer ist denn nun für mich zuständig?"
 
Vorab folgendes zum Verständnis:
 
Die Krankenkassen übernehmen Kosten für die Behandlung von Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, welche in absehbarer Zeit, nach erfolgter Behandlung, wieder behoben sein sollten, damit ihre Versicherten wieder am normalen Leben teilhaben können.
 
Die Rentenversicherung übernimmt Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen, damit ihre Versicherten im Erwerbsleben bleiben oder dahin zurückkehren können. Es geht dabei eben meist um Maßnahmen, welche mit  gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz zusammenhängen. 
 
Damit Kinder und Jugendliche später im Erwerbsleben Fuß fassen können, werden auch für diesen Personenkreis Reha-Maßnahmen gezahlt. 
 
 
A) Krankenversicherung (gesetzliche): "Reha vor Pflege"
 
Hier sei vorausgeschickt, dass bei privaten Krankenkassen ein eigenes Paket "Reha" im Vertrag enthalten sein muss. Nur in Ausnahmefällen werden von der privaten Krankenkasse Reha-Leistungen erbracht. Hier muss jeder Einzelfall geprüft werden. 
 
 
Reha für Kinder:
 
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt, ebenso wie die Rentenversicherung für Kinderrehabilitation auf. 
 
 
Reha für Erwachsene:
 
Solange Erwachsene im Erwerbsleben stehen, ist die gesetzliche Rentenversicherung Ansprechpartner für Reha-Maßnahmen.
 
Sollten Reha-Maßnahmen nach Eintritt in den Ruhestand erforderlich werden, ist Ansprechpartner die Krankenkasse.
 
Wird eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bezogen müsste die gesetzliche Rentenversicherung für die Reha aufkommen, da es im Interesse der Rentenversicherung ist, dass wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann. 
 
Anders verhält es sich bei Erwerbsminderungsrente auf Dauer: Hier ist wiederum die Krankenkasse Ansprechpartner, da der oder die Versicherte aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. 
 
Umfassende Informationen liefert die Zusammenfassung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung.


B) Rentenversicherung: "Reha vor Rente"
 
Reha für Kinder und Jugendliche:

 Auch die Rentenversicherung kommt für Kinder-Reha auf. 

Wobei es einen feinen Unterschied zu beachten gilt: 
 
Voraussetzung bei der Rentenversicherung ist, dass die Krankheit oder eine behandlungsbedürftige Einschränkung des Kindes oder Jugendlichen Einfluss auf dessen spätere Erwerbsfähigkeit haben kann (ausgenommen akute Erkrankungen oder Infektionserkrankungen).
 
Interessant ist der Auszug aus der Broschüre der gesetzlichen Rentenversicherung, welche in mehreren Sprachen verfügbar ist:

"Grundsätzlich ist eine Kinder-­ und Jugend­lichen-Rehabilitation bis zum 18. Lebensjahr möglich. Wer über das 18. Lebensjahr hin­aus zum Beispiel eine Schul-­ oder Berufs­ausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfrei­willigendienst absolviert, kann sogar bis zum 27. Lebensjahr eine Rehabilitation für Kinder und Jugendliche erhalten."
 
 
Reha und schulbegleitender Unterricht
 
Einem Argument, welches sehr oft von Eltern gegen eine Kinder- oder Jugend-Reha ins Feld geführt wird, kann hier der Wind aus den Segeln genommen werden: Fehlender Schulunterricht.
 
Während den Reha-Maßnahmen werden die Kinder, in Abstimmung mit ihren Heimatschulen, unterrichtet. 
 
Und zwar von Lehrern, welche zusätzlich auf Probleme im Schulunterricht eingehen. In diesen Fällen erfolgen  Abstimmungen mit den Therapeuten und Ärzten.    
 
 
Reha für Erwachsene:

Solange Erwachsene im Erwerbsleben stehen ist die gesetzliche Rentenversicherung Ansprechpartner für Reha-Maßnahmen.
 
Sollten Reha-Maßnahmen nach Eintritt in den Ruhestand erforderlich werden, ist Ansprechpartner die Krankenkasse.
 
Wird eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bezogen müsste die gesetzliche Rentenversicherung für die Reha aufkommen, da es im Interesse der Rentenversicherung ist, dass wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann. 
 
Anders verhält es sich bei Erwerbsminderungsrente auf Dauer: Hier ist wiederum die Krankenkasse Ansprechpartner, da der oder die Versicherte aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist.
 
Für Betroffene, welche aus unterschiedlichen Gründen eine stationäre Reha nicht in Anspruch nehmen können, gibt es auch das Angebot der "ambulanten Reha" in Wohnortnähe. Tagsüber Reha, danach zu Hause.


Reha nach Krebs- und Tumorerkrankungen:

Hier ist ebenfalls die Rentenversicherung Ansprechpartner.

Diese Reha kann bis zu zwei Jahren nach der abgeschlossenen Akut-Behandlung beantragt werden. 

Selbst wenn die Betroffenen bereits Rentner sind. 

Auch nichtversicherte Ehe- und Lebenspartner sowie Rentenbezieher (Auch Hinterbliebenenrentenbezieher) haben Anspruch auf diese Rehabilitationsmaßnahmen. 

 

Berufliche Rehabilitation und Berufsförderung:

Sollten Betroffene ihren Beruf nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben können, bietet die Rentenversicherung ihre Unterstützung an. 

Sollte ein Berufswechsel oder eine innerbetriebliche Neuorientierung erforderlich sein, steht die Rentenversicherung mit Beratung und der evtl. erforderlichen finanziellen Unterstützung zur Seite.

Die Berufsförderungswerke leisten dabei gute, vor allem aber zukunftsorientierte Arbeit für die Versicherten und die Unternehmen.

 

Bitte beachten:

Bei anerkannten Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen steht die gesetzliche Unfallversicherung in der Verantwortung, Reha-Maßnahmen zu gewähren. 

 

"Mit Rehabilitation wieder fit für den Job". 

Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung dienen vor allem dazu, wieder fit für den Berufsalltag zu werden. Im Fachjargon heißt das "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". 

Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt Arbeitnehmer, um ihren Arbeitsplatz zu erhalten und Arbeitgeber, welche ihre guten Fachkräfte halten wollen. 

 

Suchterkrankungen:

Ein weiteres Thema, welches gerne hinter vorgehaltener Hand oder nur leise angesprochen wird: Suchterkrankungen. 

Suchterkrankungen greifen immer mehr um sich.

Die Rentenversicherung hat dieses Thema seit langem auf dem Schirm. Mit speziellen Reha-Maßnahme für Suchterkrankte wird versucht, Betroffene im Erwerbsleben zu halten, ihnen Wege aus der Such aufzuzeigen und sie danach zu stabilisieren.   

 

In meinem Post zum Firmenservice habe ich für Arbeitgeber und den in den Unternehmen verantwortlichen Mitarbeitern bereits die Kontaktdaten genannt. 

Es schadet sicher nicht, diese Kontakte nochmals zu wiederholen:

Hierfür wurde von der Firmenservice mit bundeseinheitlichen Kontakten ins Leben gerufen.

Alle Arbeitgeber (egal ob Großunternehmen, Mittelständler oder kleine Firmen und Soloselbständige) sowie deren Verantwortliche in den Personal- und Lohnbüros haben die Möglichkeit, mit der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitarbeiter oder evtl. für sich selbst in Kontakt zu treten:

... kostenlos per Telefon: 0800 1000 4800

... per E-Mail: firmenservice@deutsche-rentenversicherung.de

In dieser Gesamtübersicht sind die Leistungen zum Firmenservice kompakt und übersichtlich zusammengestellt.

 

Ich möchte es nicht versäumen, noch einmal alle Broschüren der gesetzlichen Rentenversicherung zu Rehabilitation zu nennen:

Medizinische Rehabilitation - wie sie ihnen hilft

Mit Rehabilitation wieder fit für den Job

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Rehabilitation nach Tumorerkrankungen

Entwöhnungsbehandlung - ein Weg aus der Sucht

In diesen Broschüren sind neben vielen wertvollen Informationen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu finden.

Zur Information füge ich noch diese Übersicht über die Reha-Kliniken der Rentenversicherung bei. 

Zusätzlich sind in dieser Übersicht viele Fragen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung einer Reha  bereits ausführlich beantwortet.

 

3. Ambulant oder Stationär? 

Soll eine Reha ambulant oder stationär durchgeführt werden?

Vorab: für Kinder ergeben nur stationäre Reha-Maßnahmen einen Sinn.

 

Für Erwachsene kann diese Frage nur individuell beantwortet werden. Dabei spielen die Schwere der Erkrankung, Alter, privates Umfeld und die regionalen Verkehrsverbindungen eine gewichtig Rolle. 

Auch das Wunsch- und Wahlrecht für oder gegen eine Reha-Klinik ergeben nur dann einen Sinn, wenn alle zu beachtenden Punkte übereinstimmen. 

So kann z. B. der Wunsch nach einer Reha an der Nordsee oder in den Bergen sehr intensiv sein. Zu beachten sind allerdings noch einige Punkte: können in der gewünschten Klinik neben dem Hauptschwerpunkt auch die Nebenerkrankungen bzw. Einschränkungen optimal behandelt werden. 

Nicht umsonst werden deshalb von den Sozialversicherungsträgern Arztberichte von allen behandelnden Bereichen und Ärzten angefordert, um sich ein Bild von den erforderlichen Behandlungen machen zu können. 

 

 

4. Zusammenfassung:

Ansprechpartner: 

Haus und Fachärzte, Betriebsärzte und Sozialdienste, Betriebsrat, Eltern, Kinderarzt, Lehrer, Kindergarten - bei Kinder-Reha, Ärze und Sozialdienste in Krankenhäusern, Kranken-, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Alterskasse.

Kostenträger: 

Krankenkassen, Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskasse, Berufsgenossenschaften. Je nach Versichertenzugehörigkeit und Einzelfall.

Reha für Erwachsene und Kinder:

Reha für Kinder: von Rentenversicherung und Krankenkassen.

Reha für Erwachsene: 

Rentenversicherung - wenn noch im Erwerbsleben stehend, bei Tumor-Erkrankungen, Medizinische Reha, Berufliche Reha, Suchterkrankungen. 

Der entscheidende Satz für eine Reha von der Rentenversicherung lautet: "Reha vor Rente".


Krankenkassen - wenn die Versicherten nicht mehr im Erwerbsleben stehen.


Der entscheidende Satz für eine Reha von einer Krankenkasse lautet: "Reha vor Pflege".

 

Beratung und Information:

Bei allem angebotenem Informationsmaterial empfiehlt es sich trotzdem bei den Beratungsstellen der Krankenkassen und Rentenversicherung persönlich nachzufragen. 

Auch die Sozialdienste der Krankenhäuser und Unternehmen sprechen sich mit den Leistungsträgern ab, um Fragen im Vorfeld zu klären.

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