Ein Bestseller: Die Zahlen und Tabellen der Rentenversicherung für ...
... Steuerberater, Personalsachbearbeiter
Rentenberater
und
für alle die etwas mehr über
RENTENVERSICHERUNG
wissen möchten.
Jedes halbe Jahr wird dieses Werk neu überarbeitet.
Die Zahlen und Tabellen der Deutschen Rentenversicherung.
Warum Dieser Aufwand?
Um Mitarbeitern in Steuerkanzleien, Lohnbüros und Selbständigen einen Überblick über Rechengrößen, Beitragssätze, Bemessungsgrenzen und Rentenhöhen auf einen Blick zu vermitteln.
Mit diesem Werk werden viele Fragen beantwortet: Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge?
Welche Beiträge müssen Handwerker entrichten?
Wer muss was bei geringfügigen Beschäftigungen bezahlen!
Wieviel muß bezahlt werden, um Rentenabschläge bei früherem Renteneintritt auszugleichen?
Auch die Reha-Zuzahlung wird behandelt.
Die Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner sind benannt.
Die zentrale Frage ist meist, wie hoch ist mein Rentenanspruch bzw. die Rentensteigerung und die Rentenanpassung?
Nehmen wir ein Beispiel zur Rentensteigerung:
Wer 50.493,00 Euro im Jahr Brutto verdient, dessen Rentenanspruch steigt um wieviel?
Dazu nehmen wir die Seite 9 und suchen den Wert des Bruttoverdienstes.
1. Dieser Verdienst entspricht genau dem (vorläufigen) Durchschnittsverdienst des Jahres 2025
2. Der Wert ist ein Entgeltpunkt
3. Ein Entgeltpunkt hat im Jahr 2025 den Wert von 39,32 Euro. (Man spricht dabei auch vom Aktuellen Rentenwert). Für das laufende und vorhergehende Jahr sind diese Werte immer vorläufig, da noch nicht alle Faktoren für deren Festlegung vorliegen.
4. Um diesen Betrag steigt der monatliche Rentenanspruch eines Versicherten im Jahr 2025, wenn dieser genau den Durchschnittsverdienst hat.
5. Dieser Betrag vermehrt sich um die Rentenanpassungen (siehe Seite 6)
6. Bei höheren oder niedrigeren Einkommen ist die Rentensteigerung ebenfalls aus der Tabelle ablesbar.
7. Wie hoch der Durchschnittsverdienst früher war kann aus den Zahlen und Tabellen der früheren Jahre entnommen werden.
8. Aus dem Heft aus 2017, Seite 12, kann ersehen werden, in welcher Höhe die Rentenanpassungen seit 1949 erfolgten.
Die Seiten 10 bis 14 sind den geringfügigen Beschäftigungen für Beitragsabführung und Rentenanwartschaft gewidmet.
Seite 15 (Versorgungsausgleich) gibt einen Überblick über die Höhe von Beträgen, um einen Abschlag bei Scheidung auszugleichen
Die Seiten 16 und 17 geben einen Überblick über die Rentenhöhe nach Beschäftigungsjahren und Entgeltpunkten: Wer 40 Jahre immer den Durchschnittsverdienst (Seite 8) hatte, erreicht im Jahr 2025 eine Rentenhöhe von 1572,80 € Brutto.
Wichtig: Wer im Ausland versichert war sollte sich darum kümmern, seine Zeiten der Rentenversicherung mitzuteilen, damit im Ernstfall später der Rentenversicherung diese Zeiten bereits vorliegen.
Es kann um Rentenansprüche und wichtige Anwartschaftszeiten gehen.
Ebenso sollte die jährliche Renteninformation sorgfältig geprüft werden, um spätere, aufwendige Ermittlungen hinsichtlich Beschäftigungs-, Krankeits-, Arbeitslosigkeits-, Kindererziehungs- oder anderer fehlender Zeiten zu vermeiden.
Es gäbe noch vieles zu erklären, aber das sollten dann die Profis der Rentenversicherung auf ihren Sprechtagen übernehmen, welche kompetent und zuverlässig auf alle Fragen genau eingehen.
Sehr Informativ sind zusätzlich die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung zum herunterladen.
 
 
 
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