Selbständig - Altersvorsorge, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung

 

Bild: Springer
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Warum rectzeitig als Selbständiger 
für das Alter vorsorgen?
 

Ob Handwerker, Schornsteinfegermeister (Kaminkehrermeister in Bayern), Blogger, Influencer, Lehrer (auch Musik-, Golf- und Tennislehrer), Hebammen, Hausgewerbetreibende, Künstler, Publizisten und viele weitere Selbständige: Alle treibt früher oder später die Frage nach ihrer Altersvorsorge 

Viele Selbständigen schauen sich nicht rechtzeitig nach passenden und finanzierbaren Möglichkeiten für ihre Altersvorsorge um.

Ich hatte es öfter mit Selbständigen zu tun, deren Lebensplanung durch unterschiedlichste Zu- und Umstände völlig aus den Fugen geraten war. 

 
Sei es eine schwere Krankheit, Unfall, Scheidung, Insolvenz oder auch "nur" eine nicht vorhersehbare Auftragskrise.
 
Selbst wenn die Möglichkeit besteht, wieder in ein Arbeitnehmerverhältnis zurückzukehren, fehlen in der Vorsorgebiografie die Jahre, in denen für das Alter kein Geld zurückgelegt oder eingezahlt worden ist. 
 
 
Nennen wir gleich zu Beginn die wichtigsten Basics für die Altersvorsorge als Selbständiger:

1. Kapital für die Altersvorsorge muss erwirtschaftet werden!

2. Risikoabsicherung geht vor! 
Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung müssen abgesichert sein. Dazu die erforderlichen Haftpflichtversicherungen und eine zusätzliche  Rechtsschutzversicherung.

3. Liquidität sichern! 
Erst Schulden bzw. Verbindlichkeiten tilgen!

4. Luft zum Atmen bei Problemen
Finanziell flexibel agieren!
"Lieber etwas auf der hohen Kante, das man 'flüssig' nannte".
   
5. Gesundheit erhalten! 
Es nützt nichts, sich in den ersten Jahren völlig zu verausgaben, um dann körperlich oder geistig erschöpft in den Seilen zu hängen.
 
6. Altersvorsorge mit Flexibilität und Sicherheit kombinieren!
 


Beginnen wir mit den ersten Schritten 
 
Grundsätzlich sollte bei Beginn der Selbständigkeit ein sogenannter Versicherungsplan aufgestellt sein, aus dem ersichtlich ist, wieviel jährlich für Versicherungen und Altersvorsorge aufzubringen sind.
 
In meinen Augen geht es erst einmal danach zu sehen, was ich schon habe.
Danach die Frage, "wie kann ich das, was schon vorhanden ist nutzen?"
 
Also fangen wir an:
 
1. Gehört die Krankenversicherung zur Altersvorsorge?
 
Jetzt werden viele sagen, der spinnt doch. Krankenversicherung und Altersvorsorge - hat doch nichts miteinander zu tun.

Wie man sich täuschen kann!
 
Betrachten wir zuerst den Beitrag:
Es mag sein, dass der monatliche Beitrag bei einer privaten Krankenkasse in jüngeren Jahren günstiger sein kann als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ganz anders kann das im Alter bei Rentenbezug aussehen.

Dabei sollte Folgendes in Betracht gezogen werden:
 
Krankenversicherung während der Selbständigkeit:
 
Private Krankenkasse:
Selbständige, die bereits verheiratet sind und Kinder haben, müssten für jedes Familienmitglied bei er privaten Krankenkasse einen Vertrag abschließen und dafür die Beiträge bezahlen. 
 
Eine Familienversicherung gibt es bei der privaten Krankenkasse nicht.
 
Gesetzliche Krankenkasse:
Selbständige haben die Möglichkeit sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
 
Die gesetzliche Krankenkasse hat die sogenannte Familienversicherung. 
 
Familienangehörige (Kinder, Ehefrau) sind in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, solange sich deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Grenzen bewegt.
 
Wie hoch der Beitrag für Selbständige ist, hängt zusätzlich noch davon ab, ob Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder nicht 
und 
ob ein Krankengeldanspruch ab der 7. Woche einer Krankheit bestehen soll.
 
Tipp:
Wer über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus abgesichert sein möchte, kann dies bei einer privaten Krankenversicherung machen.  

 
Rentenversicherung als Beteiligte:
Selbständige mit Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung sind während des Krankengeldbezuges in der Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie vor der Krankheit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.
 
Dies dürfte vermutlich öfter auf gesetzlich pflichtversicherte Selbständige und Handwerker zutreffen. 
Handwerker bleiben  pflichtversichert bis 216 Monate (18 Jahre) Pflichtbeiträge vorliegen.

Die Alternative der "freiwilligen" Pflichtversicherung für Selbständige wollen die meisten nicht, denn der Gesetzgeber bindet diese Selbständigen für die gesamte Zeit der Selbständigkeit an die Rentenversicherung. 

Allerdings auch mit der Möglichkeit einkommensbezogener Beiträge.
 
Tipp:
Im Hinblick auf einen vollständigen Versicherungsverlauf und sich immer wieder ändernde gesetzlich Bestimmungen sollten Krankheitszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung mit den entsprechenden Nachweisen gemeldet werden.
 
Es empfiehlt sich die Krankheitsbescheinigungen zu kopieren und aufzubewahren. 
 
Hierfür werden jedes Jahr die Versicherungsverläufe übersandt.
 
Kontenklärung:
 
Die Zeit für die Vervollständigung des Rentenversicherungsverlaufs sollte man sich nehmen.
 
Auch wenn über Jahre nur Selbständigkeit ohne Beiträge zur Rentenversicherung gemeldet werden und evtl. Krankheitszeiten.
 
 
 
 Krankenversicherung im Rentenalter:
 
Private Krankenkasse:

Es gilt weiterhin der Vertrag mit der Krankenkasse, dessen Beiträge unabhängig vom Einkommen festgelegt werden.
 
Gut, der Vertrag kann den Einkommensverhältnissen entsprechend, durch Leistungsverzicht an einigen Positionen angepasst werden.
 
Trotzdem kann dabei eine ganz erhebliche Summe zusammenkommen, wenn man seinen Versicherungsschutz erhalten möchte. 
 
Kommt dann auch noch die Krankenversicherung für die Ehefrau dazu, könnte es mit der Rente schnell eng werden, auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung einen Zuschuss für die Krankenversicherung zahlt.
 
Die Höhe des Zuschusses für die Krankenversicherung der Rentner hängt allerdings von der Rentenhöhe und dem jeweils geltenden allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ab. Sie hat nichts mit dem Vertrag der privaten Krankenkasse zu tun.
 
 
Gesetzliche Krankenversicherung:  
Wer bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner pflichtversichert ist, bekommt, zumindest nach derzeitiger Gesetzeslage, von der gesetzlichen Rentenversicherung die Hälfte der Krankenkassenbeiträge als Zuschuss.

Die Beiträge richten sich nach der Höhe der Rente.


Fazit: 
Die richtige aber rechtzeitige Entscheidung für die Krankenversicherungszugehörigkeit kann im Rentenalter einen nicht zu vernachlässigenden Betrag ausmachen.
 
Wichtig dabei ist, sich rechtzeitig für eine  Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zu entscheiden.
 
Dies ist besonders wichtig für die Krankenversicherung der Rentner. 

   


 2. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung - notwendig oder nicht?
 
Gerade in der Anfangsphase der Selbständigkeit ist es empfehlenswert eine freiwillige Versicherung wegen Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit abzuschließen.
Dies muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden!
 
Warum kann diese Versicherung sinnvoll sein?

Gerade in der Gründungsphase passiert es oft, dass das euphorisch begonnene Unternehmen Selbständigkeit plötzlich aus unterschiedlichsten Gründen scheitert. Wer dann plötzlich ohne Einkommen ist, hat schwer zu kämpfen.
 
Erwähnenswert ist die Möglichkeit, diese Versicherung nach fünf Jahren kündigen zu können. Denn dann dürfte die Selbständigkeit in geregelten Bahnen laufen. 
 
Nebenbei: der Bezug von Arbeitslosengeld beinhaltet die Krankenversicherung. Ein nicht zu verachtendes Argument für den Ernstfall.
 
Auch Beitragszahlungen zur Rentenversicherung wegen einer Arbeitslosigkeit erfolgen entweder wegen automatisch bestehender Versicherungspflicht oder, falls die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht gegeben sind, auf Antrag der Betroffenen.
 
Hier empfiehlt es sich, die Beratungsstellen der Rentenversicherung rechtzeitig, möglichst bei Beginn der Arbeitslosigkeit aufzusuchen, da dies mit Fristen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen verbunden ist. (Beim Gespräch kann man fragen ob die Voraussetzungen des § 3 Ziffer 3 SGB VI erfüllt sind oder ob evtl. § 4 Abs. 3 Ziffer 1 geprüft werden muss.) 
 
 
 
 3. Die Altersvorsorge - Wie hoch? Bei Wem? Und Wie?
 
"Wenn ich in die Zukunft blicken könnte, wäre ich bestimmt nicht hier beschäftigt." Diesen Satz musste ich manchmal anbringen, wenn ich in einem Beratungsgespräch von den Kunden zweifelnd, misstrauisch und mit etwas, fast körperlich zu spürender Zurückhaltung mit Fragen gelöchert worden bin. 
 
Dem habe ich dann hinzugefügt: "Es geht darum, Schritt für Schritt, selbstverständlich mit Vorsicht, eine Alterssicherung aufzubauen, ohne nur auf große Renditen zu schauen. Ob Sie das bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder privat machen bleibt immer Ihnen überlassen." 
 
Sicherheit und das Gespür für die individuelle Situation jedes Kunden sollten immer Vorrang haben.
 
Die Verteilung der Risiken bei der Geldanlage zur Minimierung von Verlusten muss bei jedem Gespräch im Mittelpunkt stehen. 
 
 
Beginnen wir mit dem was die meisten Selbständigen bereits haben: Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
I. Gesetzliche Rentenversicherung: 
 
Fast alle Selbständige haben bis zu Selbständigkeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung als Arbeitnehmer eingezahlt. Die eine Hälfte haben sie selbst, die andere Hälfte hat ihr ehemaliger Arbeitgeber getragen. 
 
Die erste Frage muss sein: 
wie hoch ist mein derzeitiger Anspruch auf Rente? 
 
Dabei sind zwei Arten von Rente gemeint: 
die Erwerbsminderungsrente und die Altersrente. 
 
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente nach aktuellem Stand kann von den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung sofort ermittelt werden. 
 
Der aktuelle Stand des Anspruchs auf Altersrente ebenfalls. Allerdings ist der Altersrentenanspruch so zu lesen, als wäre man am Tag der Anfrage bereits 65 bzw. 67 Jahre alt.
 
Die zweite Frage muss lauten: 
Wie lange bleibt mein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente als Selbständiger erhalten?
 
Die Antwort dürfte lauten: Zwei Jahre, da in den letzten 5 Jahren drei Jahre mit Pflichtbeiträgen liegen müssen (vorausgesetzt der Kunde war bis zur Selbständigkeit durchgehend versichert).
 
Hier sollte von dem Berater oder der Beraterin nun darauf hingewiesen werden, dass mit einer "freiwilligen" Pflichtversicherung der Anspruch erhalten bleibt. Dabei sollte auch die Beitragshöhe eingegangen werden. 
 
Dazu sollte unbedingt geklärt werden, ob der Kunde sich als Handwerker (mit Eintrag in der Handwerksrolle
oder 
in einem anderen Bereich der Wirtschaft selbständig macht.
 
Vorab sollte also geprüft werden, ob nicht von Gesetzes wegen bereits Versicherungspflicht besteht.
 
Wer ist denn als Selbständiger versicherungspflichtig?
 
Handwerker
 
Handwerker mit Eintrag in der Handwerksrolle:
Handwerksmeister unterliegen der Versicherungspflicht bis in der Rentenversicherung 216 Monate (18 Jahre) Pflichtbeiträge vorhanden sind. Dabei zählen evtl. auch Beiträge aus dem Ausland mit, wenn mit dem Land, dessen Beiträge berücksichtigt werden sollen, ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
 
Zusätzlich sind noch einige andere Punkte zu klären, welche in groben Ansätzen hier von der Rentenversicherung genannt sind. 
 
Hinsichtlich der Beitragshöhe geben die Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung auf Seite 3 unter Punkt 14 bis 17 einen ersten Überblick. Für die ersten drei Jahre als Handwerker gelten niedrigere Beitragssätze, um den Start zu erleichtern. 
 
Tipp: 
Nach Ablauf der 18 Jahre Pflichtversicherung kann die Pflichtversicherung auf Antrag beendet werden.
 
Leider geht dabei auch der Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nach zwei Jahren verloren.
 
Freiwillige Beiträge nach Kündigung der Handwerkerpflichtversicherung?
 
Ich komme darauf noch zu sprechen, wenn ich die Möglichkeiten der freiwilligen Versicherung der gesetzlichen Rentenversicherung unter die Lupe nehmen werde.
 
 
Es sollte vorher geprüft werden, ob der Abschluss einer privaten Altersvorsorge mit kombinierter Erwerbsminderung evtl. teurer kommt als die Beitragszahlung zur ges. Rentenversicherung.
 
Vielleicht ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einem (Aktien)Sparvertrag eine Parallelalternative, wenn die Versicherung bei der Rentenversicherung weiterlaufen soll.
 
Hier muss individuell und nach Einkommen entschieden werden.
 
Wichtig dabei ist die Flexibilität. 
 
Also Beitragszahlungen, die finanziellen Engpässen angepasst werden können.
 
 
Kaminkehrermeister bzw. Schornsteinfegermeister 
 
Diese Berufsgruppe unterliegt immer der Versicherungspflicht. Es besteht keine Möglichkeit der Befreiung.
 
 
Weitere Berufsgruppen, welche per Gesetz versichert sind 
 
Es würde den Rahmen sprengen, alle Personengruppen einzeln zu nennen und die Gründe für die Versicherungspflicht zu nennen.
Eine Gesamtübersicht ergibt sich aus dem Gesetz selbst.
 

Tipp: Blogger und Influencer
 

Voraussetzung: Texte werden frei verfügbar zur Verfügung gestellt 
UND
das Einkommen von Bloggern, Influencern und Blogjournalisten wird überwiegend (mehr als die Hälfte des Gesamteinkommens) aus (Werbe)einnahmen erzielt, die mit dem Blog in Verbindung gebracht werden. 


 
   
Die dritte Frage sollte nicht vergessen werden:
Wird mein bisheriger Altersrentenanspruch auch in Zukunft steigen?
 
Er wird steigen. In welcher Höhe, das hängt von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung ab.
 
Alle bisher erfolgten Rentenanpassungen in der BRD-West sind in der Broschüre Zahlen und Tabellen auf den Seiten 6 und 7 gelistet.
 
Rentenanpassung heißt der Fachbegriff. Gemeint ist die Erhöhung von Rentenansprüchen nach der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung im Land.
 
 
Kleiner Ausflug in die Rentenberechnung:
 
Der Begriff Rentenanpassung ist leider irreführend.
 
Es werden nicht nur die Renten der Rentner und Rentnerinnen angepasst (erhöht), sondern auch jeder bereits erworbene, jedoch aus rechtlichen Gründen noch nicht realisierbare Anspruch. Dabei spricht man von Rentenanwartschaften.
 
Meiner Ansicht nach müsste der Begriff Renten- und Anwartschaftsanpassung heißen. 
 
Hier ein Beispiel: 
 
Wer mit 35 eine Anwartschaft von 850 Euro erworben hat erhält, sollte die nächste Anpassung mit 2,5 % erfolgen, 21,25 Euro mehr an Rentenanspruch. 
 
Wenn im selben Jahr genau der Bruttodurchschnittsverdienst als Lohn gezahlt worden ist (2021 - 41541 Euro)  steigt die Anwartschaft wieder - wegen der eingezahlten Beiträge. In diesem Fall um 34,19 Euro. 
Der Vollständigkeit halber muss ergänzt werden, dafür haben der oder die Versicherte 3863,34 Euro an Beiträgen gezahlt. Die andere Hälfte wurde vom Arbeitgeber gezahlt. Diese Zahlen sind nicht herbeigezaubert. Auf der Seite 9 der Zahlen und Tabellen der ges. Rentenversicherung ist dies sehr genau belegt und leicht abzulesen.
 
Bei der nächsten Rentenanpassung ergeben sich somit Zinseszinsen aus den Erhöhungsbeträgen.  
 
Zusätzlich noch folgender Hinweis: Wie bei privaten Lebensversicherungen müssen für die Kalkulationen durchschnittliche Rentenbezugsdauerzeiten berechnet werden.
 
 
 
 II. Private Altersvorsorge - aber wie?

Lebensversicherungen, Rürup, Aktien, Immobilien, Fondsparen, Banksparpläne?
 
Wer sich nach Altersvorsorgemöglichkeiten erkundigt, wird nicht nur viele Antworten erhalten, sondern noch mehr persönliche Erfahrungen erzählt bekommen. 
 
Entscheidend ist allerding, auf sich selbst zu schauen: auf die Einkommenssituation, auf die finanzielle Flexibilität im Hinblick auf Beitragsverpflichtungen, vor allem aber rücken die persönlichen Bedürfnisse in den Mittelpunkt.
 
Wer sagt, "ich brauche zum Leben nur eine warme Mahlzeit, zwei bis vier Quadratmeter trockenen Schlafbereich, eine kleine Wohnung oder Appartement und gönne mir ab und zu einen Wirtshausbesuch", der lebt sehr sorgenfrei - auch als Selbständiger. 
 
Diese Menschen sind die Ausnahme - jedoch kenne ich einige, die fast so leben und dabei sehr erfolgreich sind. "Ich bin mit meiner Arbeit glücklich, bin gesund. Luxus ist für mich Belastung", so wurde mir deren persönliche Einstellung zum Leben erklärt. 
 
 
Werfen wir einen Blick auf die Möglichkeiten, privat vorzusorgen.
 
Darum möchte ich auch die Zusammenfassung der Gründerplattform gleich am Anfang nennen. Eine sehr informative Zusammenfassung der wenig hinzuzufügen ist. 

1. Die Basisrente - vor allem in der Anfangsphase zu beachten
 
Auch die "Gründerplattform" führt die gesetzliche Rentenversicherung bei der Vorsorge.
 
 
Über die Rentenversicherung habe ich bereits vorher ausgiebig geschrieben. 
 
Trotz aller Unkenrufe gibt die gesetzliche Rentenversicherung gar kein so schlechtes Bild ab.
 
- prüfen, ob die Erwerbsminderungsrente für zwei Jahre erhalten bleibt!
 
- Kosten für eine private Unfallversicherung und Erwerbsminderung vergleichen!
 
- Kombinationen von Berufsunfähigkeitsrente und evtl. Beitragszahlung zur gesetzlichen RV prüfen. 
 
Also: 
1. prüfen, was bereits an Ansprüchen vorhanden ist.
2. können diese Ansprüche erhalten werden?
3. Was muss monatlich dafür gezahlt werden?
4. Soll ich die "freiwillige" Pflichtversicherung oder
5. die reine freiwillige Versicherung wählen?
6. Bin ich finanziell flexibel? Fragen nach Möglichkeit je!
7. Wie viele Monate fehlen, bis ich die Monate für eine Altersrente ab 63, 65 oder 67 Jahren erreicht habe?

Noch ein Hinweis:
Der Unterschied "freiwillige" Pflichtversicherung und reine freiwillige Versicherung besteht darin, dass die Beiträge bei der "freiwilligen" Pflichtversicherung als Pflichtbeiträge mit allen Konsequenzen gelten:
 
- Erhalt des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente
- Evtl. später Anspruch auf Mindestrente
- Anspruch auf Rehabilitations-Maßnahmen 
 
Reine freiwillige Beiträge entfalten diese Wirkung nicht. 
 
 
Noch ein Blick auf die Altersrente für 
besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre),
 
die Altersrente für langjährig Versicherte und
 
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 

- die Beiträge für die "freiwillige" Pflichtversicherung zählen für alle Voraussetzungen eines früheren Rentenbeginns. 

- die "reinen" freiwilligen Beiträge zählen für einen früheren Rentenbeginn bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur mit, wenn auch 18 Jahre Pflichtbeiträge zu Rentenversichrung gezahlt worden sind.
 
Bei den anderen Altersrenten zählen freiwillige Beiträge ohne Einschränkung mit. 


 
 
Das sogenannte "Versicherungssparen". 
 
Leider haftet diesen Sparangeboten ein, vorsichtig ausgedrückt, Ruf des "Lockens und Kassierens" an.
 
Allerdings gibt es Kombinationen, welche in Kombinationen mit Aktien- oder ETF-Sparplänen gute Alternativen sind. 
Seriöse Berater weisen aber darauf hin, dass hier das Risiko von Kapitalverlusten einkalkuliert werden muss.
 
 
Rürup-Vorsorge?
 
Ob die Rürup-Rente eine Alternative zu anderen Vorsorgeplänen sein kann? Ja, wenn die Verdienste des Unternehmens sehr gut sind und es auch in Zukunft bleiben.
 
Außerdem ist die Rürup-Rente, als Basis-Rente betrachtet, eine Alternative mit allen Vor- aber auch nicht zu verschweigenden Nachteilen. Auf der Gründerplattform wird ausführlich darüber gesprochen.
 
Zumindest bietet sie in der Einzahlungsphase Flexibilität und ist über die staatlich vorgeschriebene Insolvenzsicherung vor Verlusten des eingezahlten Kapitals geschützt.  
 
 
Immobilien als Altersvorsorge:
 
Wer Immobilien mit hohen Krediten finanzieren muss, bindet sich lange Zeit und kann bei der Aussetzung von Krediten Probleme bekommen. 
 
Betriebsimmobilien, Werkshallen usw. könnten eine Alternative sein, da sich diese im Notfall verkaufen lassen. 
 
Auch hier gilt: Vorausschauend und vorsichtig handeln.
 
Evtl. lässt sich später, wenn ein Grundstock an Kapital erwirtschaftet ist, evtl. eine Wohnung kaufen, welche im Alter selbst genutzt werden kann und bis dahin vermietet wird.

Manche liebäugeln mit einer  Wohnung im sonnigen Süden. 
Dazu folgendes: Man benötigt Menschen vor Ort, deren Sprache man beherrscht und auf die man sich  verlassen kann.

Ein Auge auf die Unterhaltskosten muss immer geworfen werden.
 
 
 
Sind am flexibelsten, wenn sie nicht mit einem Mindesthaltezeit versehen sind.
 
Leider auch mit dem Risiko von Kursschwankungen verbunden. 
 
Zugunsten von Riester und Rürup wurden ab 1998 allmählich die risikofreien Fonds vom Markt genommen, um die Anleger in diese Branchen umzuleiten.
 
Ob die damalige Entscheidung eine Gute war, sei dahingestellt. 
 
Wer in der Lebensversicherungsbranche mit offenen Augen unterwegs war, konnte bereits weit vorher sehen, dass etwas faul war.
 
Leider hat sich Vater Staat von den seinen Lieblingen, den Banken und Versicherungen, bereits damals schwer an der Nase herumführen lassen.   
 
 
Als Selbständige*r sollte man sich ausschließlich an vertrauenswürdige Berater wenden und deren Vorschläge trotztdem nochmals prüfen lassen, denn auch die Berater von Banken und Versicherungen stehen unter einem gewissen Verkaufszwang.  
 
Vorsicht: Selbst mit Aktien zu "spielen" kann ohne entsprechende Vorkenntnisse schnell zur Katastrophe führen. 
 
Jedenfalls sollte man NIE Geld für Aktienspekulationen aufnehmen oder aus Lust auf schnellen Gewinn auf Aktien setzen.
 
 
III. Die Kombination privat und gesetzlich ... 
 
... dürfte die Vernünftigste sein. 
 
Das Risiko der Verluste ist optimal eingeschränkt und Zahlungen im Alter sind bei vorsichtigen Anlagestrategien gesichert.
 
 
Tipp:
 
Die gesetzliche Altersvorsorge einschließlich Rürup ist die Sparkasse für das Alter.
 
Anlagen im Privatbereich erhöhen die Sicherheit. 
Sollten aber so kalkuliert sein, dass eine zu hohe Schuldenlaste vermieden wird und ein Teil des angelegten Geldes in "heftigen" Zeiten "flüssig" gemacht werden kann. 
 
Hier gilt es jedesmal, Situationsbezogen, die individuell vernünftigste Entscheidung zu treffen. 
 
Wer Familie hat, sollte vor allem auf die Absicherung der Familie achten.  
 
 
  
 
Zusammenfassung:
 
Egal in welcher Branche sich jemand selbständig machen möchte, es bedarf einer guten, vorausschauenden Planung, um das monatliche Einkommen zu sichern. 
 
Daher sollten bei jeder Kalkulation nicht nur die Euphorie über den Auftrag, sondern auch die Kalkulation eines Restrisikos eingeplant sein. 
 
Als ich meinen Hof pflastern ließ, sagte mir der Pflasterer, ich müsse die Kosten für die Steine im Voraus bezahlen und bekomme nach getaner Arbeit die Rechnung über Arbeitszeit und Maschineneinsatz. 
 
Während des Pflasterns (ich habe mitgearbeitet) erfuhr ich den Grund: Kurz nach seiner Existenzgründung bekam der Pflasterer eine Auftrag über das Verlegen von 3500 m² Firmenbereich. 
Sofort nach dem Auftrag hatte der Inhaber Konkurs angemeldet. Der Wert der Immobilie war nach der Pflasterung erheblich gestiegen. 
 
Leider sah er von seinem Kapitaleinsatz für die Steine keinen Cent mehr, denn in der Forderungsliste stand er ganz am Ende.
 
Diese kleine Anekdote der Erfahrungen wollte ich noch anfügen.   
 
Ob ich alle Ecken der Möglichkeiten beleuchtet habe, bezweifle ich, denn schon mit den nächsten Gesetzesänderungen kann alles ganz anders sein. 
 
Trotzdem möchte ich allen Unternehmensgründern viel Erfolg, aber vor allem noch mehr Kraft wünschen, um sich in der rauen See der Unwägbarkeiten zu behaupten. 




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