Auszubildende (AZUBIS) - welche Versicherungen?


Azubis: Vieles ist versichert! Was noch nicht? 

Nun ergänzt mit dem Teil 4: Nach der Ausbildung.

Einige Änderungen für das Jahr 2022 sind erfolgt.

Zur Ergänzung diese Broschüre: "Berufsstarter und ihre Sozialversicherung" der gesetzlichen Rentenversicherung.


 

Wer ist versichert? 

Wie hoch? 

Was ist zu beachten?

Wo und bei wem kann ich fragen?

 

Versicherungen werden benötigt, klar.

 

Mit den richtigen Fragen die passende Lösung finden!

Dafür habe ich drei Fragenblöcke gebildet. 

Die Altersvorsorge wurde erst einmal ausgeklammert.

 

Bin ich bereits versichert? Bei wem und wie hoch? 

Wie kann ich mich zusätzlich absichern oder versichern?

Wo und bei wem kann ich fragen?

 

 

"Wieso schreibt er auf seinem Blog "Gedankenfairway" über Versicherungen?"

Eine berechtigte Frage. 

Die Antwort: "Ich wollte wissen, ob Golfspieler über die DGV-Mitgliedskarte versichert sind."

"Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen."

"Wer die Ansprechpartner dafür sind."

Es hat etwas gedauert, aber im DGV-)Serviceportal bin ich fündig geworden.

Unter Sicherheit für Golfer habe ich ausführliche Informationen gefunden.

 

Vermutlich suchen viele Newcomer, die ins Berufsleben starten und sich mit einem Berg an Fragen über Versicherungen auseinandersetzen müssen, ebenso nach Antworten und Lösungen.

 

Versicherungen werden benötigt, klar.

Es werden unglaublich viele Risiken und Gefahren ins Feld geführt, gegen die Berufsstarter versichert sei sollen.

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Riester Rente, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit? 

 

Mit den richtigen Fragen die passende Lösung finden!

Dafür habe ich drei Fragenblöcke gebildet. 

Die Altersvorsorge wurde erst einmal ausgeklammert.

 

Bin ich bereits versichert? Bei wem und wie hoch? 

Wie kann ich mich zusätzlich absichern oder versichern?

Wo und bei wem kann ich fragen?

Zuerst eine Broschüre der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem kompakten Übeblick: Berufsstarter und ihre Sozialversicherung!

 


Block 1: 


    Bin ich schon versichert?

Bei Wem?

Ab wann?

Welche Risiken sind versichert?

Was ist zu beachten?

Wie hoch?


 

Block 2:

 

    Soll ich mich zusätzlich versichern?

Welche Risiken soll / muss ich versichern?

Bei Wem?

Wie hoch?

Was ist zu beachten?

 


Block 3: 


Wen oder

 wo kann ich fragen? 

 

 

 

Beginnen wir mit der Auflösung dieser Fragenblöcke:

 

1. Block 1:


Bin ich schon versichert?

Bei Wem?

Ab wann?

Welche Risiken sind versichert?

Was ist zu beachten?

Wie hoch?

 

 

Bin ich denn schon versichert?

Und bei wem?

Klare Antwort: Ja, ab Ausbildungsbeginn.

Bei  welchen Versicherungen?

    (Pflicht-)Versicherungen bestehen bei 

  1.  einer gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung nach Wahl. Wart ihr bereits vorher bei den Eltern in einer Krankenversicherung mitversichert? Dazu bitte beachten: Überblick
  2.  der DRV - (der gesetzlichen Rentenversicherung).
  3.  der gesetzlichen Unfallversicherung - Berufsgenossenschaft (Beiträge zahlt der Arbeitgeber).
  4. der Arbeitslosenversicherung.
  5. der (Privat-)haftpflichtversicherung? Vermutlich bei der Familienhaftpflichtversicherung. Falls eine solche besteht. Bitte prüfen ob  diese noch gilt!
 
 
 
 
Ab wann beginnen die Versicherungen? 
 
Die Versicherungen zu 1 bis  4 beginnen mit dem Ausbildungsbeginn, schon mit dem Weg zur Arbeit.
 
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren sicher die meisten über die Familienversicherung versichert.
Das hat den Vorteil, dass die erforderliche Vorversicherungszeit für die Pflegeversicherung ebenfalls bereits erfüllt sein dürfte.
Informationen sind hier zur finden: Pflegeversicherung

(Familien-)Privathaftpflichtversicherung: 
sollte bereits eine Familienhaftpflichtversicherung bestehen, gilt diese - normalerweise - während der Ausbildung weiter. Bitte prüfen!
 
 

 

 

Welche Risiken sind versichert? 

Was ist zu beachten?

Hier beginnen die Feinheiten. Keine Panik, gehen wir es gelassen an.


  1. Krankenkassen: bei den gesetzlichen Krankenkassen sind medizinische Behandlungen wegen Erkrankungen und die evtl. erforderlichen Krankenhausbehandlungen versichert. Dies gilt für alle Erkrankungen, Arbeits- und Freizeitunfälle. 
  2. Pflegeversicherung: Noch ein Hinweis zur Pflegeversicherung: sollten Auszubildende so schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, dass sie pflegebedürftig werden sollten, greift der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung über die vorher bereits bestehende Familienversicherung bei einer Krankenkasse. Beachte hierzu den Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit: Pflegeversicherung BMG  
  3. Unfallversicherung: Bei den Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) sind alle Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert. Nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen Freizeitunfälle und allgemeine Erkrankungen.
  4. Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld erhält man erst nach einem Jahr Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung. Mehr hierüber unter Arbeitslosengeld - Anspruch unter "Arbeitslosengeld I - nur bei Erfüllung der Anwartschaft"
  5. Bei der DRV - gesetzlichen Rentenversicherung - muss etwas intensiver hingeschaut werden:
  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind vom ersten Tag an voll versichert. Das gilt für volle und teilweise Erwerbsminderung. 
                •  
    • Vorsicht! Privat- bzw. Freizeitunfälle oder allgemeine Erkrankungen:  
Privat- bzw. Freizeitunfälle und schwere Erkrankungen, die nicht mit dem Berufsleben zusammenhängen, fallen erst nach einem Jahr Pflichtbeitragszahlung unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung. 
 
Aber!! Dieser Versicherungsschutz gilt nur bei voller Erwerbsminderung (es kann nur noch unter 3 Stunden täglich gearbeitet werden)!
Kein Versicherungsschutz bei teilweiser Erwerbsminderung! 
Das heißt, es kann noch 3 bis unter 6 Stunden gearbeitet werden.

(Vorsicht: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift erst, wenn eine Berufsausbildung abgeschlossen ist. 
Daher solte vor Abschluss einer solchen Versicherung genau geklärt werden, unter welchen Umständen und ab wann diese Versicherung greift!)
 
Hinweis zur Beachtung:
Der Versicherungsschutz für die volle Erwerbsminderung bleibt noch sechs Jahre nach Beendigung (egal ob Abbruch oder mit Abschluss) einer Ausbildung erhalten, wenn sich eine weitere Berufs- oder Schulausbildung anschließt.

Ab wann gilt der volle Versicherungsschutz für teilweise und volle Erwerbsminderung bei allgemeinen Erkrankungen und Privatunfällen bei der DRV?

Erst nach fünf Jahren Arbeitszeit bzw. 60 Kalendermonaten Pflichtbeiträgen sind auch Privat- und Freizeitunfälle sowie allgemeine Erkrankungen, die zu einer Prüfung des Rentenanspruchs führen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung voll abgesichert.

Zusätzlich müssen dafür in den fünf Jahren vor dem Unfall oder der Erkrankung immer 36 Monate mit Arbeitszeiten bzw. Pflichtbeiträge vorhanden sein.

Ausführliche Informationen liefert die Broschüre Erwerbsminderungsrente: das Netz für alle Fälle auf den Seiten 4 bis 9.

Fragt bei der DRV, wie lange der Versicherungsschutz für die Erwerbsminderung bestehen bleibt, wenn nach eurer Ausbildung oder auch etwas später eine weiterführende Schule, ein Studium oder eine weitere Ausbildung in Angriff genommen werden soll. 


(Vorsicht: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung greift erst, wenn eine Berufsausbildung abgeschlossen ist. 

Daher solte vor Abschluss einer solchen Versicherung genau geklärt werden, unter welchen Umständen und ab wann diese Versicherung greift! 
Bevor die private Unfallversicherung greift, werden erst die Möglichkeiten und ergebnisse von Reha-Maßnahmen geprüft!)

 

Rehabilitation: eine zusätzliche Leistung der "Gesetzlichen" 

Der Slogan heißt "Rehabilitation vor Rente"

Neben Rente, Krankengeld und Arbeitlosengeld werden von den gesetzlichen Sozialversicherungen bei Bedarf Reha-Leistungen gewährt: 

Unfallversicherung:

Nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten wird von den Unfallversicherungsträgeren (Berufsgenossenschaften) versucht, die Arbeitsfähigkeit für den erlernten Beruf wieder herzustellen oder die Betroffenen in einem anderen Berufsfeld zu integrieren. Der Fachbegriff dafür heißt Rehabilitation. Abgekürzt Reha. 

Sehr oft erfolgt das in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern, da diese ihre Fachkräfte halten wollen.

Für die gesetzliche Unfallversicherung bietet diese Seite eine sehr gute Übersicht: Reha-Leistungen

Die Informationen der Berufsgenossenschaften bieten einen sehr guten Überblick über Hintergründe und Leistungen: Unfallversicherung Information der Berufsgenossenschaften

 

 

DRV - gesetzliche Rentenversicherung

Handelt es sich um allgemeine Erkrankungen oder Unfälle die einer Reha bedürfen, arbeitet die DRV ebenfalls nach den  für die Unfallversicherung beschriebenen Grundsätzen: Es geht dabei um die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Die DRV informiert mit diesen Broschüren über ihre Leistungen  

Berufliche Rehabilitation - Ihre neue Chance   

Mit Rehabilitation wieder fit für den Job

Medizinische Rehabilitation - wie sie Ihnen hilft 

Nebenbei: Die Rentenversicherung zahlt auch Rehabilitationen für Kinder. Damit soll verhindert werden, dass Kinder wegen einer Erkrankung später im Berufsleben Nachteile erleiden. 

 

Die gesetzlichen Krankenkassen

Von den Krankenkassen werden Reha-Leistungen in erster Linie für ältere Menschen (im Rentenalter) und Kinder gezahlt. 

Rehabilitation soll verhindern, dass ältere Menschen zu Pflegefällen zu werden.

Bei Kindern geht es meist um die Behandlung von Krankheiten, welche später noch intensiver werden könnten (Asthma, Diabetes, Allergien, Adipositas usw.).


Arbeitslosenversicherung:

Wann und unter welchen Voraussetzungen die Agenturen für Arbeit Reha-Leistungen zahlen ist hier zu finden: Teilhabe am Arbeitsleben

 

 

 6. (Private) Haftpflichtversicherung:

    (Familienhaftpflichtversicherung)

Bitte nachfragen, ob eine Familienhaftpflichtversicherung besteht und diese auch während der Ausbildung noch gilt.

Silke Kursawe und Henriette Neubert geben in finanztip.de unter Familienhaftpflichtversicherung/Privathaftpflichtversicherung eine gute Übersicht, über versicherte Risiken. 

 


   

Wie hoch bin ich versichert? 

Es würde den Rahmen dieser Zusammenfassung sprengen, über die Rentenberechnungen der Rentenversicherungsträger von DRV und Unfallversicherung zu schreiben. 

Das gleiche gilt für die Leistungen der Krankenkassen und Arbeitslosenversicherung.

Darum empfehle ich, sich für Auskünfte an die Berufsgenossenschaften, die DRV, die Krankenkassen und die Arbeitslosenversichrung zu wenden, um so einen Überblick über die voraussichtlichen Rentenhöhen bzw. Leistungen zu erhalten. 

Anhand dieser Berechnung(en) kann euer Berater Vorschläge unterbreiten und auf eure Wünsche eingehen.

 

Einige Informationen möchte ich trotzdem nicht vorenthalten:

Bei der Berufsgenossenschaft?

Wie hoch ist die Rente der Unfallversicherung?

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung findet ihr eine gute Zusammenstellung von Themen über die gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaft und Rente

Zur Berechnung der Rente der Berufsgenossenschaft Wie hoch ist die Unfallrente? diese Seiten.

 

Müssen Beiträge von der Unfallrente zur Krankenversicherung gezahlt werden? 

Antwort darauf bietet rentenbescheid24.de


Bei der DRV - Gesetzliche Rentenversicherung?

Wie hoch wird die Erwerbsminderungsrente sein?

Aus den Zahlen und Tabellen der Deutschen Rentenversicherung kann vielleicht ein Wert hilfreich sein: 

Sollten sehr junge Versicherte wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls voll erwerbsgemindert werden (nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten können), könnte sich die Rentenhöhe (wegen der Zurechnungszeit) in einer Höhe von gut über 1000 € (Brutto) bewegen.

Dieser Wert ergibt sich, wenn mit der Zurechnungszeit 45 Jahre erreicht werden: Siehe Seiten 16 und 17 der Zahlen und Tabellen der DRV


Hinweis: Die Seitenzahl könnte sich wegen der halbjährlich erscheinenden Auflage ändern!

Bitte nach der Überschrift "Überschlägige Ermittlung der Rentenanwartschaften" suchen.


Wie gesagt könnte! Ausschlaggebend ist die individuelle Rentenhöhe, welche bei jungen Versicherten mit Wartezeitfiktion von der Zurechnungszeit abhängt.

Junge Versicherte erhalten 0,75 Entgeltpunkte für jedes Jahr Zurechnungszeit. Sie werden so gestellt, als hätten sie bis zum 65. bzw. 67. Lebensjahr gearbeitet und jedes Jahr 75 % vom Durchschnittsverdienst erreicht. 


Die Seite 9 (Bewertung und Ertrag des Beitrags) der Zahlen und Tabellen der DRV bietet einen Überblick über den Wert des Bruttolohnes für die Entgeltpunkte im Jahr 2022 bzw. weiterer Jahre in den folgenden Auflagen.

Auf den Seiten 16 und 17 kann über die Versicherungsjahre und Entgeltpunkte ungefähr die Rentenhöhe abgelesen werden. 

Kurze Erklärung:

Über den Spalten sind die Monater bzw. Jahre der Versicherungsdauer angegeben. 

In der linken Spalte - Seite 16 bzw. der rechten Spalte - Seite 16 sind die Entgeltpunkte genannt, die jemand im Durchschnitt seines Erwerbslebens erzielt hat.

Hat jemand in seinem Erwerbsleben immer den Durchschnittsverdienst erzielt (1,0000 Entgeltpunkte jedes Jahr) dann würde seine Rente im Jahr 2022, Brutto, 1.538,55 € betragen).  

 

Davon gehen noch Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung (10,6 %) und ein Abschlag (10,8 %) für die sehr frühe Inanspruchnahme dieser Rente weg. 

Netto verbleiben in diesem Beispiel ungefähr 920 Euro. 

 

Auf Seite 2, Punkt 3, der Zahlen und Tabellen der DRV sind die Durchschnittswerte für die Beitragszahlung als Rentner zur Krankenkasse genannt.  

Zahlt auch die Berufsgenossenschaft, dann muss evtl. die Rente der DRV gekürzt werden, um einen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag nicht zu überschreiten. 

Ausführlich erklärt wird dies auf den Seiten 38 und 39 der Zahlen und Tabellen der DRV für 2022.

 

Bei den Krankenkassen?

Wie hoch wird mein Krankengeld sein? 

Unter "finanztipp.de" sind ausführliche Informationen zum Krankengeld zu finden Krankengeld. 

Wie hoch ist der Zahnersatz oder die Krankenhausbehandlung versichert? Welche Kosten müssten selbst übernommen werden?

Diese Fragen sind wichtig um die Kosten für die Zusatzversicherung zu kalkulieren.


Bei der Arbeitslosenversicherung?

Wie hoch wird das Arbeitslosengeld im Ernstfall sein?

Bitte Beachten: Anwartschaft!
Mehr hierüber unter Arbeitslosengeld - Anspruch unter "Arbeitslosengeld I - nur bei Erfüllung der Anwartschaft"

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden sich alle Informationen zum Arbeitslosengeld



(Privat-)Haftpflichtversicherung) und Familienhaftpflichtversicherung

Es kommt darauf an, auf welche Höhe sich die Versicherungssumme im Vertrag beläuft.


 

Kommen wir nun zum zweiten Block der Fragen. Dabei orientiere ich mich an den bereits bestehenden Versicherungen:



2. Block 2:

 

    Soll ich mich zusätzlich versichern?

Welche Risiken soll / muss ich versichern?

Bei Wem?

Wie hoch?

Was ist zu beachten?
 
 


Soll ich mich zusätzlich versichern?

Antwort: Ja, man sollte sich zusätzlich versichern

Aber, bitte die Risiken, den zusätzlichen Schutz und den Beitragsaufwand prüfen!

 

Welche Risiken soll / muss ich versichern?

Bei Wem?

Wie hoch?

Was ist zu beachten?


  

Krankenversicherung:  

zusätzliche Absicherung ist zu empfehlen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind geprüft worden?

 

 Welche Risiken soll / muss ich versichern?


Krankentagegeld, Zahnersatz, Krankenhaustagegeld, usw.

Wer die bestmögliche Zahnarztbehandlung sowie die meist hohen Kosten für Zahnersatz zusätzlich absichern möchte, solle sich an eine private Krankenversicherung wenden.

Auch das Krankenhaustagegeld kann ein zusätzlicher Baustein sein. Allerdings sollte der Aufwand geprüft werden.

Bei Angeboten für Einzelzimmer sollte man vorsichtig sein. Krankenhäuser sind verpflichtet Patienten aufzunehmen. Wenn es mit den Zimmern knapp wird, nützt der Anspruch auf ein Einzelzimmer wenig.

Rehabilitation? Diese Leistung wird in erster Linie von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erbracht.

 

Bei wem sollte versichert werden? 

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Kooperationsverträge mit privaten Krankenkassen an, um ihren Versicherten zusätzlich Bausteine zum Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Prüft trotzdem, ob es bei anderen Versicherungen bessere, vielleicht auch noch günstigere Angebote bei gleicher Leistung gibt. 

Gute Informationen bieten die Seiten der HUK Coburg Krankenzusatzversicherung und die Übersicht von Finanztipp Krankenhauszusatzversicherung 

 

Wie hoch soll der Versicherungsschutz sein?

Zuerst einmal: "Im Rahmen des Möglichen"!! 

Die Kosten sollten im Rahmen bleiben und das Ausbildungsgehalt nicht zu sehr belasten. 

Die Zahnarztbehandlung und den Zahnersatz würde ich voll absichern, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die erheblich sein können.

Der Vorteil: Diese Zusatzversicherung, in jungen Jahren abgeschlossen, ist günstig und sinnvoll.

 


Was ist zu beachten?


Ab dem 18. Lebensjahr:

Vielleicht noch ein Krankenhaustagegeld von täglich 20 €, falls zusätzliche Zahlungen zu leisten sind. 

Welche Zuzahlungen zu leisten sind: Übersicht Zuzahlungen

Ob auch eine Krankentagegeldversicherung in Frage kommt, sollte jede und jeder für sich entscheiden. Wie bereits erwähnt, kann der Aufwand dafür hoch sein.

Die Tipps der Verbraucherzentrale sind ebenfalls hilfreich: Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung

 

 

Rentenversicherung:

  Welche Risiken soll / muss ich versichern?

zusätzliche Absicherung wegen Berufsunfähigkeit 

Eines im Voraus: Es ist richtig und wichtig, sich im Hinblick auf Berufsunfähigkeit privat abzusichern. 

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen sind geprüft?

Ihr wisst auch, dass Privatunfälle und allgemeine Erkrankungen, welche die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, bei der gesetzlichen Rentenversicherung erst nach einem Jahr versichert sind und dies nur bei voller Erwerbsminderung zum Tragen kommt.

Erst nach fünf Jahren Arbeitszeit sind auch Privatunfälle und allgemeine Erkrankungen von der gesetzlichen Rentenversicherung voll abgesichert (es bestehen Ansprüche auf teilweise und volle Erwerbsminderungsrenten)

Dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bei der Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) und bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, ist nun ebenfalls bekannt.

Die Frage, wie hoch die Renten sein könnten, steht dabei im Raum. Ich hoffe dies prüft ihr oder fragt zumindest nach.   

Gut, dann sollte die private Berufsunfähigkeitsversicherung geprüft werden:


Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?  

Die große Unbekannte. 

„Gerade hat die Ausbildung im Beruf begonnen, schon wird davon geredet, dass ich früher oder später krank werden könnte. So krank, dass ich in meinen Beruf vielleicht an den Nagel hängen muss."

Keine Panik. Geht das ganze entspannt an und erkundigt euch ausführlich.

 Schließlich geht es um EUER Geld. 

Fragt nach Möglichkeiten, welche Kombinationen von Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungsleistungen oder Sparplänen evtl. möglich sind. 

Es ist richtig und wichtig, sich privat abzusichern.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind vor fast 20 Jahren im Sozialgesetzbuch VI (Rentenversicherung, DRV) durch die teilweise und volle Erwerbsminderung ersetzt worden. 

Die Berufsunfähigkeit spielt dabei nur noch eine untergeordnete Rolle.

Nur für ältere Versicherte (vor dem 2. Januar 1961 geboren) gilt noch der Vertrauensschutz für die Berufsunfähigkeit bei der DRV.


Bei wem sollte versichert werden? 

Hier findet ihr, sehr gut aufgelistet, Übersichten über Risiken und Versicherer Berufsunfähigkeitsversicherung - Test - Vergleich. Zugleich ausführliche Hinweise zur Berufsunfähigkeit Azubi und Schüler .

Die Berufsunfähigkeitsrente kommt dann zum Tragen, wenn jemand nur noch bis zu 50 % seiner Tätigkeit (seines Berufes) ausüben kann.

Wichtig: Bei einem Berufswechsel muss die private Unfallversicherung darüber informiert werden, damit die Vertragsbedingungen der neuen Tätigkeit angepasst werden können.

 Das gilt auch nach Abschluss oder Beendigung einer Ausbildung.

Einen interessanten Beitrag zur Frage Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? habe ich noch gefunden.

Verträge, die bis zum St. Nimmerleinstag laufen, sind nicht immer die Besten. In die Zukunft schauen kann niemand.

Achtet auf Flexibilität und haltet euch Möglichkeiten offen, um eure Verträge bei Veränderungen in der Zukunft den evtl. eintretenden Gegebenheiten anpassen zu können.

 

Wie hoch soll der Versicherungsschutz sein?

Der Versicherungsschutz sollte so hoch sein, dass ein bestimmter Lebensstandard, auch bei gesundheitlichen Einschränkungen, weiterhin möglich ist.

Es ist entscheidend, wie hoch die Zahlungen für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit festgesetzt worden sind.

Es gilt der vereinbarte Betrag im Versicherungsvertrag.

Die Überlegungen für eine private Berufsunfähigkeitsrente und deren Höhe werden auf dem Blog von Alexander Kuhlen sehr gut beschrieben: Wie hoch soll meine Berufsunfähigkeitsrente sein?

 

Was ist zu beachten?

 

Noch einmal: Fragt nach Kombinationsmöglichkeiten von BU-Versicherung mit einer Ansparmöglichkeit, damit euer Geld zusätzlich angelegt ist bzw. werden kann. 

Dabei sollte auch ein Auge auf die Rehabilitationsangebote geworfen werden:

wird durch Reha-Maßnahmen der Gesundheitszustand so verbessert, dass wieder über 50 % im Beruf gearbeitet werden kann, könnte die zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente wegfallen.

Zusätzlich auf den Hinweis Wann zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung? achten.

 

Eine Gesamtzusammenstellung zu allen Fragen zur Berufsunfähigkeitsrente sind auf den Seiten der Krankenkassenzentrale zu finden: Alles zur Unfallversicherung 



Arbeitslosenversicherung:  

zusätzliche Absicherung erforderlich?

Diese Versicherung sollte bzw. dürfte im Ausbildungsverhältnis nicht so relevant sein. 

Eine gute Zusammenfassung bietet die Stiftung Warentest: Arbeitslosigkeit zusätzlich privat absichern?

 

Was ist dabei beachten?

Die Beiträge für diese Versicherung sind sehr hoch.

Nach der Ausbildung sollte genau geprüft werden, ob bzw. wie viel Geld man dafür ausgeben möchte. 



(Privat-) Haftpflichtversicherung 

für Auszubildende erforderlich?

Antwort: Ja.

Doch bitte erst prüfen, ob die Familienhaftpflicht noch gilt! 

Grundsätzlich sind Auszubildende, auch wenn sie bereits 18 Jahre alt sind, in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert, solange sie nicht verheiratet sind. 

Dies gilt auch für Schulausbildung und Studium, freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst und freiwilliges soziales/ökologisches Jahr.

Vorsicht bei Aufnahme einer weiteren Ausbildung oder eines weiteren Studiums!

Eine sehr gute Übersicht zur Haftpflichtversicherung für Kinder, Auszubildende und Studenten bietet die Übersicht des HDI

 

Wie hoch soll der Versicherungsschutz sein?

Was ist zu beachten? 

Unter "finanztipp.de" hat Henriette Neubert mit Co-Autoren eine interessante Zusammenstellung verfasst: Privathaftpflichtversicherung 

 

 


3. Kommen wir zum dritten Block:

 

Wen oder wo kann ich fragen? 

 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen:

Auf den Seiten gesetzliche Krankenkassen de sind Servicetelefonnummern zu finden. Servicetelefon gesetzliche Krankenkassen

Ansonsten sind Ansprechpartner die jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen.

 

Bei der DRV - gesetzlichen Rentenversicherung

Unter der kostenlosen 

Servicetelefonnummer 0800 1000 4800. 

Selbstverständlich auch bei den jeweiligen Beratungsstellen oder Versicherungsberatern der DRV, welche unter der Servicetelefonnummer erfragt werden können.

Nebenbei: Auf der letzten Seite der Zahlen und Tabellen der DRV (Deutschen Rentenversicherung sind die Telefonnummern der Regionalträger zusammengefasst. Dort könnt Ihr Euch nach er nächsten Beratungsstelle erkundigen.   

 

Bei den Berufsgenossenschaften:

Unter der 

kostenlosen Telefonnummer 0800 6050 404 

kann nachgefragt werden, welche Unfallversicherung für euch zuständig ist, bzw. welcher Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen erbracht werden.

 

Bei Privatversicherungen:

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Hier findet ihr sehr gut aufgelistet Übersichten über Risiken und Versicherer Berufsunfähigkeitsversicherung - Test - Vergleich

Zugleich ausführliche Hinweise zur Berufsunfähigkeit Azubi und Schüler.


(Privat-) Haftpflichtversicherung: (Familienhaftpflichtversicherung)  

Besteht bereits eine Familienhaftpflichtversicherung ist Ansprechpartner die Versicherung bei der bereits ein Vertrag besteht. 

Besteht noch kein Vertrag, dann bitte unter finanzen.de vergleichen und sich ausführlich beraten lassen: Haftpflichtversicherung Testsieger

 

 

Zusammenfassung von Informationsunterlagen


Privatversicherungen:

Berufsunfähigkeitsversicherung:   Berufsunfähigkeitsversicherung - Test - Vergleich

Auf den Seiten der Krankenkassenzentrale zu finden: Alles zur Unfallversicherung 

 

Haftpflichtversicherung (Familienhaftpflichtversicherung)

Einmal vom HDI: die Übersicht des HDI 

und die Zusammenstellung
Haftpflichtversicherung Testsieger



Kommen wir zum 4. Block:

4. Block 4:
 
Nach dem Ende der Ausbildung - wie geht es weiter?

 Zuerst einmal sind hier einige Fragen zu klären:

a) Übernimmt mich mein Arbeitgeber?

- Wenn ja, was ist versichert, was muss noch versichert werden?

- Wenn nein, was muss ich unternehmen?

 

b) ich gehe weiter zur Schule oder studiere!

c) ich gehe ins Ausland, um dort zu arbeiten und mich weiterzubilden

d) ich wechsle zur Bundeswehr

e) ich erlerne einen weiteren, ergänzenden Beruf 

 

Zu a) 

Mein Arbeitgeber übernimmt mich

-  Die Versicherung  bei  der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse und der Arbeitslosenversicherung läuft weiter.

Vorsicht: sollte die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkasse Überschritten werden (derzeit bei einem Brutto-Verdienst Ost + West: 4.837,50 €/Monat (= 58.050 €/Jahr) steht ihr vor der Entscheidung private Krankenkasse oder freiwillig in der gesetzliche Krankenkasse.

Ich würde mich für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, da bei einer späteren evtl. Familiengründung die Kinder und evtl. die Ehefrau als Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sein können

 

-  Zusätzlich sollte der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge ins Auge gefasst werden.

Dabei kann der Arbeitgeber behilflich sein, wenn er seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten kann. Diese sollte allerdings min dem entsprechende Insolvenzschutz versehen sein.

 

- Sicher ist ja bekanntlich nichts, daher sollte die zusätzliche private Altersvorsorge evtl. auf mehrere Beine gestellt sein:

- Evtl. Aufbau eines kleineren Aktienvermögens

 

- Vielleicht auch, wenn man in einem Gebiet lebt, in dem Wohnungen noch bezahlbar sind, ein kleine Wohnung als Start, welche überschaubar abbezahlt werden kann.

 

- Jetzt kommt etwas Brutales aber sehr Reales:

Sollte man ein Einzelkind sein und die Eltern bereits ein Haus oder eine Wohnung besitzen, sollte vielleicht ein Bausparvertrag abgeschlossen werden, falls man diese Immobilie einmal erbt und danach sanieren muss.

Unabhängig davon sollte trotzdem erst einmal auf sich selbst geschaut werden, um für das Alter vozusorgen. 

Vorsicht! Die Ausgaben für die Altersvorsorge sollten sich in Grenzen halten. Es sollte immer auf ein finanzielles Polster für kurzfristige Ausgaben geachtet werden!

Auf den Seiten 44 und 45 sind von der gesetzlichen Rentenversicherung Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Allerdings können keine zusätzlichen Altersvorsorger-Verträge mit der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen! 

 

Zu a) 

Mein Arbeitgeber übernimmt mich nicht oder kann mich nicht übernehmen:

Vermutlich wird darüber bereits vor dem Ausbildungsende gesprochen. 

- Rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt

 

- Evtl. die Zeit nutzen und eine ergänzende weitere Berufsausbildung starten. Mag erst einmal komisch klingen, kann aber im späteren Berufsleben von großem Vorteil sein.

 

- Evtl. gleich eine weiterführende Schule besuchen oder ein Studium aufnehmen. Hier wären wir schon beim Punkt b)

 

Zu b)

Ich gehe weiter zu Schule oder studiere

Einige haben den Weg über die Ausbildung zum Studium oder für eine weiterführende Schule genutzt. 

Sicher nicht die schlechteste Entscheidung. 

Zu klären ist allerdings was ist versichert.

1. Krankenkasse: 

Es ist zu klären, ob die Familienmitgliedschaft über die Eltern während einer Schulausbildung oder während des Studiums greift.

 

2. Wie lange bleibt der Alo-Schutz erhalten?

Wichtig wäre hier ein Gespräch beim Arbeitsamt, um sich über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

 

3. Rentenversicherung und EM-Schutz

Die gesetzliche Rentenversicherung hat hier für Schüler oder Studierende einen besonderen Schutz.

Bitte genau nachfragen und sich auch bestätigen lassen. 

Wenn nach dem Ender der Ausbildung (egal welcher) innerhalb von 6 Jahren volle Erwerbsminderung eintritt, bleibt der Versicherungsschutz für die volle Erwerbsminderung erhalten. 

Voraussetzung vor dem Beginn der weiteren Ausbildung wurden in einem Zeitraum von 2 Jahren mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge entrichtet. 

Die Frist von 2 Jahren verlängert sich um Zeiten der Schulausbildung. Maximal bis zu 7 Jahren.

Auf der Seite 8 der Broschüre "Erwerbsminderungsrente - das Netz für alle Fälle" kann dies nachgelesen werden. 

 

Zu c)

Ich gehe ins Ausland, um dort zu arbeiten und mich weiterzubilden 

Wer beabsichtigt im Ausland zu arbeiten, sollte ebenfalls mit der Krankenkasse, dem Arbeitsamt und der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, damit einige Details geklärt werden. 

Schließlich möchte man keine Überraschungen erleben.

1. Krankenversicherung:

Gilt mein Krankenversicherungsschutz noch oder muß ich mich zusätzlich absichern?

Wie lange gilt mein Krankenversicherungsschutz?

Sollte ich trotzdem eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

 

2. Arbeitslosenversicherung:

Bleibt mein Arbeitslosenversicherungsschutz erhalten?

Wie lange bleibt er erhalten?

Kann ich mich freiwillig versichern?

 

3. Rentenversicherung:

Hier gilt es zu klären, ob die Beschäftigung im Ausland anwartschaftserhaltend für die bereits erworbenen Rentenansprüche in Deutschland ist.

Zusätzlich ist zu beachten, ob die Beschäftigung im Ausland im EU-Bereich oder in einem Land außerhalb der EU ausgeübt wird. 

Innerhalb der EU werden für die Rentenanspruchsvoraussetzungen die Zeiten zusammengezählt (Multilaterales Abkommen).

Außerhalb der EU zählen nur die Zeiten in Deutschland und in dem Land in dem ihr gearbeitet habt. Allerdings nur, wenn mit dem Land in dem gearbeitet wird, ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht (bilaterales Abkommen).

Zusätzlich können noch Vorschriften über die EU geregelt sein. 

Sogenannte Dritt- oder Mehrstaatenregelungen im Sozialversicherungsrecht. 

 

4. Kann in Deutschland eine zusätzliche private Altersvorsorge weiterlaufen oder aufgebaut werden?

Kann die evtl. bereit bestehende betriebliche Altersversorgung auf freiwilliger Basis weiterlaufen oder besteht die Möglichkeit diese bis zu einer evtl. Rückkehr ruhen zu lassen?

Hier heißt es mit dem Arbeitgeber oder mit dem Versicherungsunternehmen Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen zu klären. 


Zu d)

Ich wechsle zur Bundeswehr

- Rentenversicherung:

Sollte der Arbeitgeber nicht übernehmen und es bietet sich die Alternative Bundeswehr auf Zeit an, dann steht vermutlich fest, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden, da Soldaten wie Beamte gesehen werden und somit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind.


Vorsicht wenn Du als Zeitsoldat zur Bundeswehr gehst! 

Nach Ablauf der Verpflichtung werden Zeitsoldaten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das heißt, sie werden so gestellt, als hätten sie Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. 

Da als Zeitsoldat schon etwas mehr Geld zur Verfügung steht, wäre es empfehlenswert sich nach einem Sparplan umzusehen:

Vielleicht ein Fondssparplan, der nach der Bundeswehrzeit über eine bestimmte Zeit hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken. 

Oder,

der nach der Bundewehrzeit weitergeführt werden kann. 

Vorsicht: nicht zu lange Laufzeiten eingehen. 

 

- Krankenversicherung:

  Zunächst gilt für Soldaten die "Freie Heilfürsorge". 

Zeit- aber auch Berufssoldaten sollten sich rechtzeitig um die Frage der privaten Krankenversicherung kümmern, denn mit zunehmendem Alter steigt die Beitragshöhe.

Nach dem Ende der Dienstzeit stellt sich die Frage in gesetzliche Krankenversicherung oder privat versichern. Hier ist jeweils die individuelle Situation zu prüfen. 

Seit 1.1.2019 besteht die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren. 

 

- Arbeitslosenversicherung:  

  Für ausscheidende Soldaten, welche nach der Bundeswehr auf Arbeitssuche sind, gibt es die Arbeitslosenbeihilfe von der Agentur für Arbeit. 



Zu e)

Ich erlerne einen weiteren, ergänzenden Beruf:

Hier schließt sich der Kreis. Es bleib alles so, wie es bei der Ausbildung war - falls eine Lehrvertrag abgeschlossen wurde. 

Sollte einfach ein Wechsel in einen verwandten Beruf ohne Ausbildungsverhältnis vorgenommen werden, evtl. auch noch ohne Anlernzeiten, besteht die Gefahr, sich von seinem ursprünglichen Berufsbild gelöst zu haben.

 

Für die Kranken- und Arbeitlosenversicherung ist das kein Problem.

 

Aber bei der Rentenversicherung?

Hier gilt seit 2001 der Berufsschutz nur für Versicherte die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. 

Für danach Geborene wird der Berufsschutz, wenn überhaupt, nur noch minimal in die Prüfung einbezogen. Er hat nur noch eine untergeordnete Rolle.

 

Und bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Da heißt es aufpassen! Sollte eine solche Versicherung abgeschlossen worden sein, sollte dringend mit der jeweiligen Versicherung Kontakt aufgenommen werden. 

Es besteht die Gefahr, dass der ursprüngliche Vertrag für die neue Arbeitsstelle bzw. die neue Tätigkeit nicht mehr gilt.


  







 


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Azubis - was ist versichert?

Vorsorgen für das Alter - Warum so kompliziert?

"Wahlen? Kruzifix, macht endlich mal!" Eine Rede ...

Bloggen, weil ...

Demokratie - Nur noch Fankultur oder Verantwortung?

Putten - Königsdisziplin

Abschlag: Warum mit Kraft?

Grazile Kunst: Chippen und Pitchen

Sehnsucht, Gier und wir

Leben in München: Brotzeit contra Globalisierung